AG Lüdinghausen – Az.: 19 OWi – 89 Js 1350/14 – 125/14 – Urteil vom 13.10.2014 Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße von 600,00 EUR verurteilt. Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen mit Ausnahme von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D 1 E, DE, die er weiter fahren darf. Das […]