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Verkehrsstrafrecht: Unterschiede zur Ordnungswidrigkeit und deren Konsequenzen.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr als Verkehrsteilnehmer bewegt, der muss eine wahre Vielzahl von Regelungen beachten. Neben den allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist insbesondere das Verkehrsstrafrecht besonderer Relevanz, da dieses Gesetz ernsthaftere Konsequenzen für einen Verstoß gegen die StVO vorsieht. Die genaue Abgrenzung zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Verkehrsstraftat ist besonders wichtig. Hier an dieser Stelle liefern wir hierzu die wichtigsten Informationen.

Das Wichtigste in Kürze


  • Verkehrsstrafrecht vs. Ordnungswidrigkeit: Verkehrsstraftaten werden wegen ihrer Schwere und potenziellen Gefährdung strenger bestraft als Ordnungswidrigkeiten.
  • Rechtliche Grundlagen: Das Strafgesetzbuch (StGB), Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) bilden die Basis für die Klassifizierung von Verstößen.
  • Kriterien für Verkehrsstraftaten: Gefährdungspotenzial, Vorsatz und Fahrlässigkeit sind entscheidend für die Einstufung als Straftat.
  • Häufigste Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenverstöße, Unfallflucht und Handy-Nutzung beim Fahren.
  • Konsequenzen von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten: Verkehrsstraftaten können zu Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister führen. Ordnungswidrigkeiten resultieren meist in Bußgeldern und Punkten, in schweren Fällen auch in Fahrverboten.
  • Verhalten bei Verstößen: Ruhe bewahren, Erste-Hilfe leisten, Recht auf Schweigen nutzen und rechtliche Beratung suchen.
  • Statistische Daten: Über 4 Millionen Verkehrsdelikte jährlich, mit Geschwindigkeitsverstößen als häufigstem Delikt.
  • Wichtigkeit der Unterscheidung: Das Verständnis der Unterschiede zwischen Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten ist essentiell für Verkehrsteilnehmer.

Grundlagen des Verkehrsstrafrechts

Das Verkehrsstrafrecht wird als Teilbereich von dem Strafrecht in Deutschland definiert, der sich mit den als strafbar anzusehenden straßenverkehrsbezogenen Handlungen beschäftigt.

Verkehrsstraftaten und Ordnungsidrigkeiten
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Verkehrsstraftat und einer Ordnungswidrigkeit liegt in der Schwere des Vergehens (Symbolfoto: Dusan Petkovic /Shutterstock.com)

Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Strafgesetzbuch (StGB) nebst dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) respektive der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Der Gesetzgeber in Deutschland hat in diesen Gesetzen eben jene Handlungen aufgeführt, die als Verstoß gewertet und entsprechend geahndet werden. Das Strafmaß ist ebenfalls in dem StGB aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen und Unterscheidungen

Der Gesetzgeber in Deutschland differenziert zwischen dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrszivilrecht respektive dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht dahingehend, dass Verkehrsstraftaten erheblich strenger bestraft werden. Es müssen jedoch auch gewisse rechtliche Mindestkriterien erfüllt werden, damit eine Straftat auch tatsächlich als solche zur Anklage kommt.

Abgrenzung zum Verkehrszivilrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Die Abgrenzung zwischen dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrszivilrecht sowie dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht erfolgt in erster Linie durch die Verstöße selbst. Das Verkehrsstrafrecht kommt bei strafrechtlich relevanten, schwerwiegenden Verstößen zur Anwendung, während hingegen das Verkehrszivilrecht bei zivilrechtlichen Ansprüchen zwischen zwei natürlichen Personen untereinander zur Anwendung gebracht wird. Ein weiteres Abgrenzungsmerkmal liegt in der unterschiedlichen rechtlichen Zielsetzung der Gesetze.

Das Verkehrsstrafrecht verfolgt die Zielsetzung der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr, während hingegen das Verkehrszivilrecht den rechtlichen Frieden zwischen zwei Verkehrsteilnehmern untereinander wiederherstellen soll. Ein gutes Beispiel hierfür sind Schadensersatzansprüche eines geschädigten Verkehrsteilnehmers infolge eines Unfalls gegen den Unfallverursacher.

Das Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen befasst sich mit denjenigen Verstößen gegen die StVO respektive das StVG, die als nicht strafrechtlich erheblich angesehen werden. In der gängigen Praxis handelt es sich hierbei um sogenannte geringfügig bis minderschwere Vergehen.

Straftaten im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht kennt unterschiedliche Straftaten, die ein Straßenverkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr begehen kann. Zu nennen sind hier in erster Linie das Fahren unter Drogen- respektive Alkoholeinfluss oder die Autofahrt ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Auch die allgemeine Gefährdung von dem Straßenverkehr respektive anderer Verkehrsteilnehmer gilt in Deutschland als eine Verkehrsstraftat. Zudem sind auch die Nötigung sowie die Unfallflucht, im Volksmund besser bekannt als Fahrerflucht, eine Verkehrsstraftat. Weiterhin erfüllen auch illegale Autorennen sowie die fahrlässig begangene Körperverletzung im Straßenverkehr nebst der Abgaswertmanipulation Straftatbestände im Verkehrsstrafrecht.

Rechtliche Mindestkriterien für die Klassifizierung von Verkehrsstraftaten

Im deutschen Strafrecht werden Verstöße im Straßenverkehr, die bestimmte Kriterien erfüllen, als Straftaten klassifiziert. Diese Kriterien umfassen das Gefährdungspotenzial, die Absicht (Vorsatz) und die Fahrlässigkeit des Handelnden.

Gefährdungspotenzial

Das Gefährdungspotenzial bezieht sich auf das Risiko, das von einer Handlung ausgeht. Im Straßenverkehr kann dies beispielsweise durch überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch Unaufmerksamkeit entstehen. Die „7 Todsünden“ des § 315c I Nr. 2 StGB bilden einen abschließenden Katalog von besonders gefährlichen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, deren Vorliegen eine Straftat begründen kann.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz liegt vor, wenn der Täter wissentlich und willentlich handelt. Er ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst und will diese verwirklichen oder nimmt die möglichen Folgen seines Verhaltens billigend in Kauf (Eventualvorsatz). Ein Beispiel für vorsätzliches Handeln im Straßenverkehr ist das Fahren trotz Wissens um die eigene Alkoholisierung. Fahrlässigkeit hingegen ist gegeben, wenn jemand aus Unvorsichtigkeit eine verbotene Handlung begeht, ohne die Folgen seiner Tat zu bedenken, weil er nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet. Im Straßenverkehr kann dies beispielsweise das Fahren bei schlechtem Wetter ohne ausreichende Sicht oder das Unterschreiten des Mindestabstands sein.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Klassifizierung von Verkehrsstraftaten finden sich in verschiedenen Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB), wie § 315b (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), § 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) und § 316 (Trunkenheit im Verkehr). Diese Paragraphen definieren die Tatbestände und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit.

Strafzumessung

Bei der Strafzumessung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Art der Begehung (vorsätzlich oder fahrlässig), die Dauer und Strecke der Fahrt, die Uhrzeit und die Verkehrsverhältnisse. Auch die Frage, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob Vorstrafen vorliegen, spielt eine Rolle.

Ein Verstoß im Straßenverkehr wird als Straftat gewertet, wenn er ein hohes Gefährdungspotenzial aufweist und entweder vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Die konkreten Tatbestände und Voraussetzungen sind im StGB festgelegt und umfassen unter anderem gefährliche Verhaltensweisen wie Trunkenheit am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit. Die Strafzumessung erfolgt individuell und berücksichtigt verschiedene Faktoren, die mit dem Verstoß zusammenhängen.

Grundlagen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Als Ordnungswidrigkeiten in dem Straßenverkehr werden diejenigen Verstöße gegen aktuell geltende Regelungen definiert, die lediglich geringfügiger Natur sind und daher nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der StVO respektive dem StVG dar.

Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und Verkehrsstraftaten erfolgt auf der Maßgabe der Schwere der Tat. Dementsprechend fällt bei Ordnungswidrigkeiten auch das Strafmaß erheblich geringer aus, als es bei Verkehrsstraftaten der Fall ist. In der gängigen Praxis sind Höchstgeschwindigkeitsüberschreitungen sowie die Missachtung der geltenden Vorfahrtsregelung nebst der Handynutzung am Steuer sowie Parkverstöße regelrechte Musterbeispiele für Ordnungswidrigkeiten. Auch Rotlichtverstöße sowie der Verstoß gegen die in Deutschland gesetzlich festgelegte Gurtpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten.

Es muss hierbei jedoch betont werden, dass die Einordnung des jeweiligen Verstoßes auf der Grundlage des individuellen Sachverhalts bemessen wird. Es ist dementsprechend denkbar, dass ein Rotlichtverstoß unter gewissen Umständen zu einer Verkehrsstraftat wird, auch wenn dem reinen Grundsatz nach ein derartiger Verstoß lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Denkbar ist dies, wenn durch das Vergehen ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar geschädigt wird. Auch das Verkehrszivilrecht kann hierdurch tangiert werden, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dieses Verhalten ein Schaden entsteht.

Unterschiede zwischen Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Die Unterschiede zwischen dem Verkehrsstrafrecht und den Ordnungswidrigkeiten können dem reinen Grundsatz nach an drei rechtlichen Kriterien festgemacht werden. Zu nennen sind hier die Schwere des Vergehens sowie die daraus resultierenden Sanktionen nebst dem Verfahrensrecht.

Ordnungswidrigkeiten sind stets Vergehen von minderschwerer Natur, während hingegen Verkehrsstraftaten als schwerwiegend gelten. Dementsprechend fallen die Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten auch geringfügiger für den Verkehrssünder aus, als es bei Verkehrsstraftaten der Fall ist.

Obgleich sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Verkehrsstraftaten für den Täter Konsequenzen nach sich ziehen, so gibt es im Verfahrensrecht Unterschiede. Wird einem Verkehrssünder eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, so ergeht zunächst ein Bußgeldbescheid mit einem polizeilichen Anhörungsbogen. Der Verkehrssünder kann das Bußgeld durch eine Zahlung des Bußgeldes akzeptieren und muss für gewöhnlich keine weitergehenden Konsequenzen befürchten. Die Angelegenheit ist durch die Zahlung rechtlich abgeschlossen.

Wird einem Verkehrssünder eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, so erfolgt eine Anklage und ein Gerichtsverfahren. Im Gegensatz zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen dem Angeklagten erheblich schwerwiegendere Konsequenzen, sodass der Gang zu einem Strafverteidiger zwingend erforderlich ist. Im Zuge des Gerichtsverfahrens erfolgen eine Anhörung sowie eine Beweisaufnahme. Das Verfahren endet mit einem Gerichtsurteil.

Sowohl das Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch das Verkehrsstrafrechtsverfahren sehen für den Verkehrssünder die Möglichkeit von Rechtsmitteln vor. Im Fall des Bußgeldbescheides wäre dies der Einspruch gegen den Bescheid, der eine erneute behördliche Sachverhaltsprüfung nach sich zieht. Im Fall eines Gerichtsurteils wäre die Berufung denkbar, die ein Verfahren vor der nächsthöheren Instanz nach sich zieht. Dieser Schritt erfordert auf jeden Fall die Fachkenntnisse eines erfahrenen Rechtsanwalts, da sowohl die Form als auch die gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen.

Konsequenzen im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht sieht für Verstöße unterschiedliche Strafen und Sanktionen vor. Das Strafmaß ist dabei stets abhängig von den jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen der Tat. Zu nennen sind hierbei in erster Linie Geldstrafen sowie auch Freiheitsstrafen. Es sind jedoch auch Fahrverbote sowie der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis denkbar. Zudem müssen auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) als Konsequenzen für gewisse Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht befürchtet werden.

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Strafen muss ein Täter auch weitergehende Konsequenzen, wie beispielsweise Auswirkungen auf die Versicherung, einkalkulieren. Denkbar ist, dass der Versicherungsgeber die Versicherungsprämien erhöht oder im schlimmeren Fall sogar den Versicherungsvertrag gänzlich kündigt. Sofern auch das Verkehrszivilrecht durch eine Verkehrsstraftat tangiert wurde ist es denkbar, dass die Versicherung den Schaden des Geschädigten nicht reguliert. Der Täter müsste in diesem Fall den entstandenen Schaden aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln begleichen.

Unter gewissen Umständen muss sich ein Täter auch mit strafrechtlichen Anklagen außerhalb des Verkehrsstrafrechts auseinandersetzen. Denkbar ist die Anklage wegen Körperverletzung oder Diebstahl, wenn die Verkehrsstraftat mit einem zuvor gestohlenen Fahrzeug begangen wurde. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einige Beispiele, mit denen sich ein Täter außerhalb des Verkehrsstrafrechts konfrontiert sehen kann.

Konsequenzen bei Ordnungswidrigkeiten

Die Konsequenzen bei Ordnungswidrigkeiten fallen im Vergleich zu dem Verkehrsstrafrecht erheblich geringer aus, allerdings sollten sie auf jeden Fall ernst genommen werden. Neben Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ist auch ein Fahrverbot eine mögliche Konsequenz bei einer Ordnungswidrigkeit. Sollte es wiederholt zu Ordnungswidrigkeiten kommen, kann dieses Verhalten sich auch negativ auf die Versicherung des Verkehrssünders auswirken.

Die denkbare Konsequenz wäre eine Erhöhung der Versicherungsprämie. Eine Aufkündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsgeber ist theoretisch ebenfalls denkbar, allerdings wird diese Konsequenz in der gängigen Praxis nur sehr selten vollzogen. Die Erhöhung der Versicherungsprämien wird für gewöhnlich auch nur bei sehr häufigen Wiederholungen vollzogen.

Verhalten bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten

Das richtige Verhalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall ist grundlegend wichtig. In erster Linie sollte ein Verkehrsteilnehmer, auch wenn er einen Unfall verursacht hat, Ruhe bewahren und die Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Sofern im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein erhöhter Alkoholwert oder auch Drogeneinfluss feststellbar ist, so sollte das Recht auf Schweigen auf jeden Fall wahrgenommen werden. Anschließend ist es sehr ratsam, dass der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt angetreten wird. Im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs und einer anschließenden Mandatierung kann die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Wir stehen hierfür sehr gerne mit unserer juristischen Fachkompetenz zur Verfügung.

Statistische Einblicke in Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

In Deutschland wurden im Jahr 2022 insgesamt etwa 4,1 Millionen Straftaten und schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Verkehrssektor registriert. Diese Zahl zeigt, wie verbreitet Verkehrsverstöße sind und unterstreicht die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Einhaltung von Verkehrsregeln zu schärfen.

Häufigste Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Regionale Unterschiede

Die Quote der Verkehrssünder variiert zwischen den Bundesländern. In Brandenburg beispielsweise gab es mit etwa 77 Verstößen je 1.000 Einwohner die meisten Verkehrsregelbrüche.

Geschlechtsspezifische Unterschiede

  • Männer: Geschwindigkeitsverstöße waren die häufigste Ordnungswidrigkeit bei Männern mit 1.885.341 Fällen.
  • Frauen: Auch bei Frauen waren Geschwindigkeitsverstöße mit 545.344 Fällen die häufigste Ordnungswidrigkeit.

Entwicklung der Verkehrsverstöße

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Verkehrsverstöße im Jahr 2022 um 255.652 Fälle.

Diese Statistiken verdeutlichen, dass Verkehrsverstöße ein weitverbreitetes Problem darstellen und dass insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer sowie die Nutzung von Handys während der Fahrt zu den häufigsten Delikten zählen. Diese Erkenntnisse können dazu beitragen, gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und das Verkehrssicherheitsbewusstsein zu stärken.

Fazit

Sowohl das Ordnungswidrigkeitengesetz als auch das Verkehrsstrafrecht haben für einen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr eine besondere Relevanz. Es ist für jeden Verkehrsteilnehmer grundlegend wichtig, die Unterscheide zwischen diesen beiden Rechtsbereichen zu kennen. Während Ordnungswidrigkeiten minderschwere und nicht strafrechtlich relevante Verstöße behandeln, kommt das Verkehrsstrafrecht bei besonders schwerwiegenden Verstößen zur Anwendung. Dementsprechend fällt auch das Strafmaß aus. Sieht sich ein Verkehrsteilnehmer mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert, so drohen Bußgelder oder auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder etwaig auch ein Fahrverbot.

Wer allerdings für eine Verkehrsstraftat angeklagt wird, der muss mit erheblich schwerwiegenderen Strafen wie Geldstrafen oder auch einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Strafmaß ist allerdings sehr stark von den individuellen Rahmenbedingungen der Tat abhängig. Im Zuge des Verfahrens ist die rechtsanwaltliche Hilfe unerlässlich.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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