VG Bayreuth – Az.: B 1 S 13.879 – Beschluss vom 21.01.2014 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.125,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am … geborene Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, CE79, L, M und S. Mit Schreiben vom 13.06.2013 teilte die Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth dem Landratsamt […]