AG Hamburg, Az.: 236 OWi 2404 Js-OWi 1116/13 (181/13, Urteil vom 18.12.2013 Gegen den Betroffenen wird wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Verstöße gegen die Pflichten, als Unternehmer dafür zu sorgen, dass die in § 7 Abs. 1 Satz 1 GüKG und § 7 a Abs. 4 Satz 1 GüKG genannten Dokumente und Nachweise während der Beförderung mitgeführt werden, eine Geldbuße in Höhe von 250,00 (zweihundertfünfzig) Euro festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene. Angewendete Vorschriften: […]