AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 4286 Js 13040/13 – Urteil vom 08.05.2014 1. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200,– Euro verurteilt. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 24, 25 StVG, 49, 37 Abs. 2 StVO, 132.3 Bkat, 4 Abs. 1 BKatV. Gründe I. Der Betroffene weist keine Eintragungen im Verkehrszentralregister aus. Er ist als Berufskraftfahrer angestellt in der […]