AG Tübingen – Az.: 16 OWi 18 Js 26093/19 – Urteil vom 22.01.2020 1. Der Betroffene wird, weil er fahrlässig die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination zugelassen hat, deren zulässiges Gesamtgewicht überschritten war, zu einer Geldbuße von 300,- Euro verurteilt. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Vorschriften: §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 3 Sätze 2 und 3, Abs. 6 Nr. 5, 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO, 24 StVG. Gründe I. Der Betroffene […]