Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 20.35 – Beschluss vom 23.03.2020 I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Kläger, der an Multipler Sklerose leidet, wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, T, C1 und C1E. Nach einem ärztlichen Fahreignungsgutachten der pima-mpu GmbH vom […]