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Führerscheinentzug bei Medikamente am Steuer

Vorsicht: Kritische Medikamente im Straßenverkehr können sogar den Führerschein kosten

Nach einer längeren Nacht wachen Sie am Morgen mit Kopfschmerzen auf. Hinzu kommt noch eine Erkältung, die Ihnen schon seit einigen Tagen zu schaffen macht. Doch es hilft nichts, eine Krankmeldung ist ausgeschlossen. Ein Griff ins Medikamentenfach wird Sie durch den Tag bringen und erholen können Sie sich immer noch nach getaner Arbeit. Wenn Sie nun mit dem Bus fahren und im Beruf keine schweren Maschinen bedienen, kann diese Entscheidung ohne Konsequenzen bleiben. Doch geraten Sie unter Medikamenteneinfluss in eine Verkehrskontrolle, kann Sie dieser Umstand teuer zu stehen kommen und sogar einen Führerscheinentzug mit sich bringen.

Die Fahrtauglichkeit beeinträchtigende Medikamente

Medikamente am Steuer - Entzug der Fahrerlaubnis
Symbolfoto: (orig.) Von ambrozinio /Shutterstock.com

Nicht alle Medikamente ziehen zwangsläufig eine Fahruntauglichkeit nach sich. Wenn Sie eine Aspirin gegen Kopfschmerzen einnehmen oder eine Therapie mit Antiallergika machen, ist Ihre Aufmerksamkeit nur marginal bis gar nicht beeinträchtigt. Fakt ist allerdings, dass jedes sechste Medikament im Zusammenhang mit dem Steuern von Fahrzeugen als riskant bis gefährlich eingestuft wird. Wenn Sie zum Beispiel unter Antidepressiva mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs sind, kostet Sie ein Drogen- und Medikamententest den Führerschein. Die gleiche Ahndung müssen Sie bei der Einnahme von Beruhigungs- und Schlafmitteln, sehr starken Schmerzmitteln und opiathaltigen Medikamenten befürchten. Die meisten Grippe- und Erkältungspräparate enthalten Substanzen, die Ihre Müdigkeit und Trägheit fördern. In diesem Fall gehen Sie beim Führen von Kraftfahrzeugen ein hohes Risiko ein und müssen damit rechnen, dass Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht weiterfahren und Ihren Führerschein abgeben müssen. Selbst Augentropfen, bei deren Anwendung Sie keinerlei Gefährdung Ihrer Fahrtüchtigkeit vermuten, können sich auf Ihr Sehvermögen nachteilig auswirken. Besonders riskant sind die Tropfen, die Ihnen der Augenarzt im Rahmen einer Untersuchung ins Auge träufelt. Sollten Sie Zweifel an der Fahrtauglichkeit nach einem Medikament haben, lesen Sie sich der Packungsbeilage durch und erkundigen sich bestenfalls beim Arzt oder in der Apotheke.

Warum Medikamente im Straßenverkehr kritisch sein können

Mit Medikamenten behandeln Sie ein Unwohlsein, das Ihr Reaktionsvermögen und Ihre Konzentration schwächt. Doch auch wenn die Medikation für eine Linderung sorgt, wirkt sie sich ebenfalls kritisch auf das Steuerungsvermögen von Fahrzeugen aus. Die meisten Pharmazeutika machen müde und unkonzentriert. Viele Kombipräparate zur Behandlung von Erkältungskrankheiten enthalten das Schlafmittel Ephedrin und einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil an Alkohol. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei der Einnahme eines sehr bekannten Erkältungsmittels für die Nacht zwar gut schlafen, aber keinesfalls ein Fahrzeug bewegen sollten. Selbst einige Medikamente gegen Sodbrennen können Ihre Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen und zur plötzlichen Senkung des Blutdrucks mit Nebenwirkungen wie Schwindel und Übelkeit führen. Die Pharmahersteller sind dazu verpflichtet, Einschränkungen im Bezug auf Ihre Mobilität und die Steuerung motorisierter Fahrzeuge auf dem Beipackzettel zu vermerken. Ehe Sie sich nach einer Medikamenteneinnahme in Ihr Auto setzen, sollten Sie sicherheitshalber nach diesbezüglichen Informationen schauen und im Zweifelsfall lieber die Bahn oder ein Taxi nehmen.

Medikamente am Steuer erhöhen das Unfallrisiko deutlich

Die hauptsächliche Wirkung zahlreicher Medikamente zielt auf die beruhigende und entspannende Wirkung ab. Doch damit geht einher, dass Sie müde werden und im wahrsten Sinne des Wortes kaum noch die Augen offenhalten können. Verursachen Sie unter Medikamenten einen Unfall, müssen Sie mit gravierenden Strafen rechnen und obendrein alle Kosten für den entstandenen Schaden selbst zahlen. Ihre Versicherung lehnt die Kostenübernahme auch dann ab, wenn Sie unter Medikamenten gefahren sind und unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Sollte Ihr Blut in einer Untersuchung im Krankenhaus die Einnahme von Medikamenten bestätigen, ist der Führerscheinentzug eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahme. Zusätzlich kann es zu hohen Buß- und Strafgeldern sowie der Notwendigkeit einer MPU kommen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird anberaumt, wenn es sich nicht um Ihren ersten Verstoß oder um eine besonders gravierender Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung handelt. Fakt ist grundsätzlich, dass Fahrten unter Medikamenteneinfluss immer ein enormes Risiko sind und Ihr persönliches Unfallrisiko vervielfachen.

Die Konsequenzen bei Pharmazeutika-Verstößen im Überblick

Laut Gesetzgebung sind Sie als Verkehrsteilnehmer eigenständig dazu verpflichtet, Ihre Verkehrstauglichkeit sicherzustellen. Steuern Sie ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Medikamenten, verstoßen Sie gegen dieses Gesetz und handeln unverantwortlich. Je nach Schwere der Tag, nach Art der Medikation und den Zusammenhängen der Entdeckung können Sie mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe, mit dem Führerscheinentzug und mit einer Strafanzeige rechnen. Letztere wird anberaumt, wenn Sie einen Unfall verschuldet und Sach- oder Personenschäden billigend in Kauf genommen haben. Ein konkretes Gesetz über ein Verbot zur Einnahme von Medikamenten vor der Teilnahme am Straßenverkehr gibt es nicht. In diesem Punkt kommt der Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes zum Tragen und stuft Medikamente wie andere Rauschmittel ein. Fahrten unter Drogen führen zu einem Bußgeld von bis zu 3.000 EUR und sind in keinem Fall ein Kavaliersdelikt. Führt die medikamentöse Behandlung bei Ihnen zu sichtbaren Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern, kann im Rahmen der Ahnung auf Paragraph 316 des Strafgesetzbuches verwiesen werden. In diesem Fall werden Sie einer Trunkenheitsfahrt beschuldigt, obwohl Sie keinen Tropfen Alkohol angerührt haben. Neben Geldbußen kann es bei Anwendung von Paragraph 316 zum Führerscheinentzug mit Sperrzeit, der Anordnung einer MPU und in schweren Fällen zur Freiheitsstrafe kommen. In puncto berauschender Mittel beim Führen von Fahrzeugen hat der Gesetzgeber kein Sicherheitsnetz eingebaut und verlangt von Ihnen als Verkehrsteilnehmer, dass Sie sich Ihrer Verantwortung für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer bewusst sind.

Bußgeld und Fahrverbot drohen

Viele, vor allem ältere Menschen nehmen regelmäßig Medikamente gegen zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck oder andere chronische Erkrankungen. Nun stellt sich die Frage, ob die Verkehrstüchtigkeit bei Langzeittherapien mit Blutdrucksenkern oder Medikamenten für die Herzfunktion dauerhaft eingeschränkt ist. Auf den meisten Packungsbeilagen werden Sie lesen, dass Sie nach Einnahme der Präparate nicht am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das heißt aber nicht immer, dass Autofahrten für Sie grundsätzlich tabu sind. Bei vielen Medikamenten entscheidet der Zeitpunkt der Einnahme über Ihre Verkehrstauglichkeit. Am besten behandeln Sie mit Blutdrucksenkern und Herzmitteln am Abend, so dass Ihr Körper in der Nacht Zeit für den Abbau der Wirkstoffe hat und Ihre Fahrtauglichkeit am Morgen wieder hergestellt ist. Nehmen Sie starke Medikamente täglich und zu verschiedenen Zeiten ein, sollten Sie ein ernsthaftes Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt führen und im Zweifelsfall besser auf eigene Fahrten mit dem Auto verzichten. Die Höhe des Bußgeldes ist empfindlich und auch ein Fahrverbot kann nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Medikamentenfahrten werden vor dem Gesetz genauso streng geahndet wie Verkehrsvergehen, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol begangen werden. Selbst wenn Sie sich völlig normal fühlen und nicht auffällig fahren, kann es durch einen Drogentest im Rahmen einer Verkehrskontrolle problematisch werden. Lassen sich im Schnelltest im Straßenverkehr illegale Substanzen nachweisen, wird eine große Blutuntersuchung im Krankenhaus angeordnet. Spätestens dann ist offensichtlich, welche Medikamente Sie einnehmen und ob Sie unter deren Einwirkung ein Fahrzeug lenken dürfen.

Tipp: Lesen Sie auch Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer und Drogen am Steuer.

Medikamente, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr werden nicht als Kavaliersdelikt gewertet

Macher Autofahrer schüttelt den Kopf, wenn er in den Nachrichten von Unfällen unter Drogeneinfluss hört oder einen Bericht über einen Alkoholsünder sieht. Doch so mancher Autofahrer nimmt mehrmals wöchentlich oder gar täglich Medikamente ein, ohne über seine Verkehrstüchtigkeit nachzudenken. Mit dem Wissen, dass Sie unter Medikamenteneinfluss nicht anders als bei Drogen- und Alkoholvergehen behandelt werden, sollten Sie Ihre eigene Situation selbstkritisch hinterfragen. Doch Sie sollten auch wissen, dass viele Bußgeldbescheide falsch sind und einer fachanwaltlichen Überprüfung nicht standhalten. Vor einer Verkehrskontrolle mit der Androhung oder dem Vollzugs des Führerscheinentzugs können Sie sich nicht wehren. Gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid bei Medikamenteneinnahme im Straßenverkehr können Sie Einspruch einlegen und mit Unterstützung aus anwaltlicher Erfahrung Ihr Recht bekommen. Einstufungen als Kavaliersdelikt sind nicht zu erwarten.

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Unsere Fachanwaltskanzlei prüft den Bescheid und ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verstöße durch Medikamenten- und Trunkenheitsfahrten oder Drogen am Steuer geht. Ihr Bescheid wird mit größter Sorgfalt auf seine Richtigkeit, sowie auf eventuelle Fehler und die Möglichkeiten eines haltbaren Widerspruchs geprüft. Ohne lange Wartezeit erfahren Sie, ob Sie den Führerschein wirklich abgeben müssen oder eine Chance für den Einspruch und eine Minderung der Ahnung erhalten. Hier geht´s zum Bußgeld-Check.

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