AG Husum – Az.: 7 OWi 109 Js 22696/18 – Urteil vom 08.03.2019 1. Gegen die Betroffene wird, weil sie fahrlässig eine bewegliche Unterkunft auf einem hierfür nicht zugelassenen Platz aufgestellt und benutzt hat eine Geldbuße in Höhe von 100,00 € festgesetzt. 2. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Vorschriften: §§ 37 Abs. 1, 57 Abs. 2 Nr. 23, Abs. 5 LNatSchG, § 17 OWiG Gründe I. Die Betroffene begab sich am 20.05.2018 […]