AG Jena, Az.: 205 Js 36961/13 – 9 OWi, Urteil vom 06.03.2014 Gegen den Betroffenen wird eine Geldbuße von 70,-€ festgesetzt, weil er fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um abzüglich der Messtoleranz 24 km/h überschritten hat. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen Angewendete Vorschriften: 3 Abs. 3, 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Zeichen 274, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.4 BKat Gründe Der Betroffene, der […]