Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 3 M 181/19 – Beschluss vom 23.08.2019 Gründe Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers vom 25. Juni 2019 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 4. Juni 2019 zu Recht nicht wiederhergestellt bzw. angeordnet. Der Bescheid, mit dem dem […]