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Was ist der Unterschied zwischen StVO und StVZO?

Wer sich mit seinem Pkw im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der muss auf jeden Fall das Verkehrsrecht in Deutschland beachten. Den wenigsten Autofahrern ist jedoch der Umstand bewusst, dass es sich hierbei um einen Verbund von mehreren Gesetzen handelt.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen stellen dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dar. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gesetzen ist überaus wichtig, da diese beiden Gesetze auf Deutschlands Straßen eine enorm hohe Bedeutung haben. Hier in diesem Beitrag gehen wir auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Gesetzen ein. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Regelungen der StVO sowie der StVZO in Erfahrung zu bringen.

Das Wichtigste in Kürze


Der wesentliche Unterschied zwischen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) liegt in ihren Anwendungsbereichen und Schwerpunkten: Die StVO regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, während die StVZO die technischen Anforderungen und Zulassungen von Fahrzeugen festlegt.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

  1. StVO – Verhaltensregeln im Verkehr: Die StVO definiert die allgemeinen Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, einschließlich Geschwindigkeitsbegrenzungen, Mindestabstände und Vorfahrtsregeln.
  2. StVZO – Technische Fahrzeugstandards: Die StVZO befasst sich mit den technischen Anforderungen und Standards für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr.
  3. Anwendungsbereiche: Die StVO giltim gesamten öffentlichen Straßenverkehr, während die StVZO bereits bei der Anmeldung eines Fahrzeugs relevant wird.
  4. Sanktionen bei Verstößen: Verstöße gegen die StVO und die StVZO können zu Bußgeldern und anderen Strafmaßnahmen führen.
  5. Bußgeldkatalog als Strafgrundlage: Der Bußgeldkatalog listet die Strafen für Verkehrsverstöße auf und wird bei Zuwiderhandlungen gegen die StVO herangezogen.
  6. Rechtliche Grundlage der StVZO: Die StVZO hat ihre rechtliche Grundlage in § 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  7. Gemeinsames Ziel – Sicherheit im Verkehr: Beide Verordnungen zielen darauf ab, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
  8. Aktuelle Entwicklungen und Reformen: Die StVZO unterliegt regelmäßigen Anpassungen, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Diskussionen um ihre Notwendigkeit und mögliche Abschaffung sind Teil der öffentlichen Debatte.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland, die mit dem 01. April 2013 in ihrer Neufassung in Kraft getreten ist.

Unterschied zwischen StVO und StVZO?
(Symbolfoto: Sean Pavone /Shutterstock.com)

Die ursprüngliche Fassung stammt noch aus dem Jahr 1934. Die StVO basiert auf dem Leitgedanken, dass im öffentlichen Straßenverkehr jeder Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf den anderen Verkehrsteilnehmer nehmen soll und hierdurch die Sicherheit aller Beteiligten gesteigert werden soll. Dem reinen Grundsatz nach ist die StVO ein fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und besteht aus zwei Teilen.

In dem ersten Teil wird das Verhalten jedes Straßenverkehrsteilnehmers geregelt. Zu nennen sind hierbei insbesondere das allgemeine Verhalten sowie die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzung nebst dem gesetzlich geforderten Mindestabstand zum nächsten Verkehrsteilnehmer. Zudem ist auch der Überholvorgang an sich sowie das Abbiegen und die Vorfahrtsregelung ein wichtiger Bestandteil des ersten Teils der StVO. Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Beleuchtung des Fahrzeugs sowie dem Halten und Parken.

In dem zweiten Teil der StVO befasst sich der Gesetzgeber primär mit den Klassifizierungen von Verkehrszeichen sowie den Verkehrseinrichtungen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Verkehrszeichen haben für die Straßenverkehrsteilnehmer eine bindende Wirkung.

Ein weiterer Bestandteil der StVO sind die sogenannten Strafvorschriften, die sich aus dem Strafgesetzbuch und dem allgemeinen Verkehrsgesetz heraus ergeben. Der Bußgeldkatalog ist hierbei primär zu nennen, da dieser bei einer Zuwiderhandlung als Strafgrundlage herangezogen wird. Das Strafgesetzbuch kommt erst dann zur Anwendung, wenn eine Straftat vorliegt.

Der Anwendungsbereich der StVO ist auf den öffentlichen Straßenverkehr beschränkt. Als öffentlicher Straßenverkehr wird jeder Bereich gewertet, der öffentlich zugänglich ist und der dem Verkehr gewidmet wurde. Private Flächen werden von der StVO nur dann erfasst, wenn der Inhaber respektive Eigentümer der Fläche diesen Geltungsbereich als solchen für die Nutzung der Fläche zugrundelegt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist, ebenso wie die StVO, der Sicherheit im Straßenverkehr gewidmet. Der Leitgedanke ist somit der Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Die Verordnung hat ihre rechtliche Grundlage in dem § 6 des StVG. Es muss an dieser Stelle deutlich betont werden, dass es sich bei der StVZO um eine Verordnung handelt, die kein Gesetz darstellt.

Trotz dieses Umstandes hat die StVZO einen regelnden Charakter, der maßgeblichen Einfluss auf den Straßenverkehr hat. Sie trat mit dem 5. Mai 2012 in ihrer Neufassung in Deutschland in Kraft und hat seither eine wahre Vielzahl von Änderungen erfahren. Obgleich auch die StVZO den Sicherheitsgedanken als Leitfaden besitzt, so unterscheidet sie sich in bestimmten Bereichen maßgeblich von der Straßenverkehrsordnung. Diese Unterschiede beziehen sich in erster Linie auf die Adressaten sowie die Anwendungsbereiche der beiden Rechtsverordnungen. Im Gegensatz zu der StVO ist der Inhalt der StVZO eher technischer Natur.

Vergleich zwischen StVO und StVZO

Ein direkter Vergleich von zwei Rechtsverordnungen, die im weitesten Sinne einen identischen Rechtsbereich abdecken, ist in der gängigen Praxis immer ein wenig schwierig. Trotz dieses Umstandes kann ein Vergleich zwischen der StVO und der StVZO vollzogen werden, zumal in diesem Vergleich auch die Unterschiede deutlich werden. Für Fahrzeugbesitzer und Straßenverkehrsteilnehmer als Autofahrer ist das Wissen um die Unterschiede essenziell.

Hauptunterschiede in den Zielsetzungen

Der Hauptunterschied zwischen der StVO und der StVZO in den Zielsetzungen liegt in dem Umstand, dass sich die StVO auf die Verhaltensregelungen der Verkehrsteilnehmer bezieht und dadurch Sicherheit im Straßenverkehr schaffen möchte, während hingegen die StVZO sich auf die technische Sicherheit der mechanischen Fahrzeuge bezieht. Das Verhalten des Verkehrsteilnehmers hat dem reinen Grundsatz nach für die StVZO keine Relevanz, allerdings hat ein technisch nicht zulässiges Fahrzeug Relevanz für die StVO.

Anwendungsbereiche und Adressaten

Der Anwendungsbereich der StVO bezieht sich auf die aktive Teilnahme des Straßenverkehrsteilnehmers im öffentlichen Straßenverkehr, während hingegen der Anwendungsbereich der StVZO erheblich früher beginnt. Die StVZO kommt bereits bei der Anmeldung eines Fahrzeugs zur Anwendung, da dieses Fahrzeug zu dem Zeitpunkt der Anmeldung den rechtlichen Bestimmungen der StVZO entsprechen muss. Die rechtlichen Bestimmungen der Zulassungs-Ordnung schreiben einen gewissen mechanischen Sicherheitsstandard bei den Fahrzeugen vor. Erfüllt ein Fahrzeug diese technischen Mindeststandards nicht, so wird es nicht zugelassen und darf von dem Eigentümer nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.

Wird ein Straßenverkehrsteilnehmer mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr von den Ordnungshütern der Polizei aufgegriffen, so stellt dies einen Verstoß gegen die StVO dar und wird entsprechend auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs geahndet. Sollte mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Straftat verübt worden sein, so erfolgt die Ahndung auf der Grundlage des Strafgesetzbuches.

Der Anwendungsbereich der StVZO endet jedoch nicht bei dem Zulassungsverfahren. Auch nach einer bereits erfolgten Anmeldung des Fahrzeugs kann der Fahrzeugeigentümer einen Verstoß gegen die StVZO begehen. Dieses Verhalten kann mit einer Geldbuße oder im schlimmeren Fall mit der behördlichen Außerbetriebnahme / Stilllegung des Fahrzeugs geahndet werden.

Beispiele, die die Unterschiede verdeutlichen

Eine Person, die sich aktiv im Straßenverkehr bewegt und dabei den Mindestabstand zu dem Fahrzeug nicht einhält oder die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit überschreitet, verstößt gegen die StVO und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer ein für den entsprechenden Streckenabschnitt geltendes Verkehrszeichen ignoriert. Der Verstoß gegen die StVO muss nicht zwingend in Verbindung mit einem Fahrzeug erfolgen.

In der gängigen Praxis erfolgt ein Verstoß gegen die StVZO im Zuge von eigenständig durchgeführten Tuningmaßnahmen. Maßgeblich hierfür ist allerdings, dass die betriebliche Sicherheit des Fahrzeugs durch die Veränderungen erheblich beeinträchtigt wird. Eine derartige Veränderung führt in der gängigen Praxis zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Gemeinsamkeiten von StVO und StVZO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) haben trotz ihrer unterschiedlichen Schwerpunkte einige Gemeinsamkeiten. Beide Verordnungen dienen dem Ziel, die Sicherheit und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die StVO legt die Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr fest. Sie enthält Vorschriften, die von allen Verkehrsteilnehmern befolgt werden müssen, um einen sicheren und geordneten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die StVO schützt das Leben und die Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer und fördert ein verträgliches Miteinander im Straßenverkehr.

Die StVZO hingegen regelt die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, um ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie legt fest, welche technischen Standards ein Fahrzeug erfüllen muss, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Fahrzeugführer und -besitzer, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Strafmaßnahmen rechnen.

Beide Verordnungen tragen also dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Sie ergänzen sich insofern, als die StVO das Verhalten der Verkehrsteilnehmer regelt, während die StVZO die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge festlegt. Beide Verordnungen sind daher für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung.

Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Seit ihrer erstmaligen Einführung im Jahr 1938 hat die StVZO eine wahre Vielzahl von Veränderungen erfahren. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die technische Entwicklung der Fahrzeuge immer weiter voranschreitet. Die StVZO ist ein stetiger Bestandteil der juristischen und öffentlichen Diskussion. Gegenstand dieser Diskussion ist die Frage, ob die StVZO in ihrer aktuellen Form überhaupt noch benötigt wird.

Allgemein hin wird dies verneint und der Gesetzgeber arbeitet fortschreitend daran, dass die StVZO mittelfristig abgeschafft wird. Wann genau die StVZO jedoch außer Kraft gesetzt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt bisher nicht absehbar. Es wird davon ausgegangen, dass ein derartiger Schritt eine Anpassung der StVO erfordern würde.

Fazit

Sowohl die StVO als auch die StVZO sind ein Bestandteil des Verkehrsgesetzes, das in Deutschland für die Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs maßgeblich ist. Obgleich beide Verordnungen die Zielsetzung verfolgen, dass für die Verkehrsteilnehmer die Sicherheit gewährleistet wird, so unterscheiden sie sich dennoch in einigen Punkten stark voneinander.

Der Hauptunterschied dabei ist, dass sich die StVO auf die Verhaltensregeln der Verkehrsteilnehmer fokussiert, während hingegen die StVZO eher auf den technischen Aspekt der Fahrzeuge abzielt. Unabhängig davon, ob es sich um die StVO oder die StVZO handelt, sollte der Fahrzeugbesitzer jedoch keinen Verstoß gegen die rechtliche Verordnung begehen. Dies kann Strafen in Form von Bußgeldern nach sich ziehen.

Wichtige Begriffe kurz erklärt


Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in Deutschland. Er legt fest, welche Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln verhängt werden. Diese Strafen können Bußgelder, Punkte im Zentralregister in Flensburg oder sogar Fahrverbote umfassen.

Die StVZO besteht aus über 70 Paragraphen und ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil befasst sich mit der allgemeinen Zulassung von Fahrzeugen, der zweite Teil regelt die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung, und der dritte Teil enthält Bau- und Betriebsvorschriften sowie Bußgeld-, Durchführungs- und Schlussvorschriften. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog angewendet.

Die Verkehrsüberwachung spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung des Bußgeldkatalogs. Sie umfasst die Beobachtung und Aufzeichnung des Verkehrs sowie die Verfolgung von Straftaten und soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Verantwortlich für die Verkehrsüberwachung sind die Polizei und Verkehrsbehörden, in den Kommunen kann diese Funktion auch das Ordnungsamt erfüllen. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln werden die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog angewendet und in einem Bußgeldbescheid festgelegt.

Es ist zu erwähnen, dass der Bußgeldkatalog regelmäßig überarbeitet wird, um ihn an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse anzupassen. Die Diskussion um angemessene Strafen ist ein fortlaufender Prozess, und es gibt immer wieder Vorschläge zur Änderung des Bußgeldkatalogs.

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das die grundlegenden Rahmenbedingungen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland festlegt. Ursprünglich im Jahr 1909 eingeführt, hat es seitdem zahlreiche Anpassungen erfahren, um den sich wandelnden Anforderungen an Mobilität und Verkehrssicherheit gerecht zu werden.

Das StVG strukturiert das Verkehrsrecht durch die Festlegung von Verkehrsvorschriften, Haftungsregeln, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie durch die Einführung von Registern wie dem Fahreignungsregister (Punktesystem in Flensburg) und dem Fahrzeugregister. Es besteht aus mehreren Abschnitten, die verschiedene Aspekte des Verkehrsrechts abdecken:

  1. Verkehrsvorschriften: Hier werden grundlegende Regelungen zur Zulassung von Fahrzeugen, zur Fahrerlaubnis und zu Verkehrszeichen getroffen.
  2. Haftpflicht: Dieser Abschnitt regelt die Haftung bei Personen- und Sachschäden, die im Straßenverkehr entstehen können.
  3. Straf- und Bußgeldvorschriften: Hier werden die Sanktionen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln festgelegt, einschließlich Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss.
  4.  Fahreignungsregister: Das Register dokumentiert die Verkehrszuwiderhandlungen von Fahrern und führt zum Punktesystem in Flensburg.
  5. Fahrzeugregister: In diesem Register werden alle Kraftfahrzeuge und ihre Halter erfasst.
  6. Fahrerlaubnisregister: Hier werden Informationen über die Fahrerlaubnisse der Verkehrsteilnehmer gespeichert.

Das StVG bildet zusammen mit anderen wichtigen Regelwerken wie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) das Fundament des deutschen Verkehrsrechts. Es dient als gesetzliche Grundlage für diese Verordnungen und ermöglicht es, dass Verkehrsregeln bundeseinheitlich durchgesetzt werden können.

Die übergeordnete Rolle des StVG im deutschen Verkehrsrecht besteht darin, die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten und einen rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Verkehr zu schaffen. Es legt die Verantwortlichkeiten der Verkehrsteilnehmer fest und definiert die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

Verkehrsteilnehmer

Der Begriff „Verkehrsteilnehmer“ bezieht sich auf alle Personen, die öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen. Dies umfasst nicht nur klassische Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrzeugführer, sondern auch Beifahrer, Reiter, Tierführer und sogar Skateboard-Fahrer.

Fußgänger müssen grundsätzlich vorhandene Gehwege benutzen. Wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Innerhalb geschlossener Ortschaften können sie wahlweise den rechten oder linken Fahrbahnrand benutzen, während sie außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrbahnrand benutzen müssen, wenn das zumutbar ist.

Radfahrer sind Fahrzeugführer mit allen Rechten und Pflichten. Sie müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen klingeln, um Fußgänger zu warnen, müssen aber warten, bis diese den Weg frei machen. Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen und müssen „möglichst weit rechts“ am Fahrbahnrand fahren.

Autofahrer müssen bei einer Verkehrskontrolle anhalten, ihre Papiere zeigen und das Warndreieck sowie den Verbandskasten von den Beamten kontrollieren lassen. Sie haben das Recht, sich zu einem Vorwurf im Nachhinein schriftlich zu äußern.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle Verkehrsteilnehmer die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalten müssen. Verstöße gegen diese Regeln können zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen.

Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist ein Prozess, der sicherstellt, dass Fahrzeuge die technischen Anforderungen erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Die StVZO regelt die technische Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern sowie von damit verbundenem Gerät wie Einrichtungen oder Verkleidungen.

Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrzeugteile sind in verschiedenen Anlagen zum § 22a StVZO detailliert aufgeführt. Diese Anforderungen umfassen Prüfbedingungen und -vorschriften für die Bauartprüfung, die von den Prüfingenieuren zu vergebenen Prüfzeichen festlegen. Die Anforderungen sind in zwei Teile gegliedert:

  • Teil I definiert die Prüfverfahren und allgemeinen Anforderungen.
  • Teil II legt spezifische Anforderungen fest, wobei Abschnitt A sich auf lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen konzentriert und Abschnitt B Anforderungen für Sicherheitsgurte, Sicherheitsglas, Anhängerkupplungen, Motorrad-Beiwagen, Fahrtenschreiber, Fahrzeugheizungen und Kindersitze beinhaltet.

Die StVZO ist in drei Teile gegliedert, wobei Teil 1 die technische Zulassung von Kraftfahrzeugen regelt, Teil 2 die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Teil 3 die technischen Anforderungen an Fahrzeuge aufführt. Gemäß § 16 der StVZO sind alle Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.

Die Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile nach § 22a StVZO ist ein Verwaltungsverfahren, in dem bestätigt wird, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt.

Zusammenfassend müssen Fahrzeuge und Fahrzeugteile im Zulassungsverfahren nachweisen, dass sie den technischen Vorschriften der StVZO entsprechen, um für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

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