Kann man die MPU umgehen, indem man den Führerschein in der Probezeit freiwillig abgibt, statt auf die behördliche Entziehung zu warten? Diese Frage musste nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz klären. Die Antwort der Richter ist eindeutig: Nein, der sogenannte Verzicht zählt juristisch genauso wie eine Entziehung. Wer eine Neuerteilung beantragt, muss also womöglich trotzdem zur MPU.