AG Ludwigslust – Az.: 1 OWi 591/11 – Beschluss vom 12.01.2012 Gegen den Betroffenen wird wegen einer fahrlässigen Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 52 km/h eine Geldbuße von 480,00 EURO festgesetzt. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: § 41 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 17 OWiG, § 4 Abs. 4 BKatV, Nr. 11.3.8 BKat. Gründe Der Sachverhalt ergibt sich […]