Ein Raser, der mit 47 km/h zu viel geblitzt wurde, löste einen Rechtsstreit aus, der nun vor dem Oberlandesgericht Brandenburg landete. Das Gericht hob das vorherige Urteil auf, da die Begründung für das Absehen vom Fahrverbot nicht ausreichend war und verwies den Fall zurück ans Amtsgericht. Nun muss geprüft werden, ob der Verkehrsverstoß auf grober Fahrlässigkeit beruhte oder "nur" auf einem Augenblicksversagen.