AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 261 Js 1418/17 – 225/17 – Urteil vom 22.08.2017 Wegen atypischen Verstoßes bei Behinderung von Fußgängern durch Überfahren der Haltelinie. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 300,00 EURO verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50,00 EURO jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag […]