AG Frankfurt – Az.: 976 Owi 661 Js-Owi 51914/20 – Urteil vom 17.08.2021 Gegen den Betroffenen wird wegen vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Mobiltelefon) eine Geldbuße von 200,00 Euro festgesetzt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen. Angewandte Vorschriften: §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Gründe: I. Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 41 Jahre […]