OLG Koblenz – Az.: 2 OWi 3 SsBs 86/16 – Beschluss vom 21.12.2016 Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 29. August 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Geldbuße auf 250,- Euro herabgesetzt wird. Der Betroffenen bleibt nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von je 50,- Euro, zahlbar bis zum 3. Werktag eines Monats, beginnend ab Januar 2017, zu zahlen. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Kosten des […]