BayObLG – Az.: 201 ObOWi 445/21 – Beschluss vom 10.05.2021 I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 15.01.2021 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gründe I. Mit Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt vom 20.08.2020 wurde gegen den Betroffenen wegen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, […]