AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 267 Js 1323/17 – 211/17 – Urteil vom 25.08.2017 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160,00 EURO verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 40,00 EURO jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dem Betroffenen wird für die Dauer […]