OLG Hamm – Az.: 2 Ss OWi 643/02 – Beschluss vom 09.09.2002 Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird mit der Maßgabe verworfen, dass gegen den Betroffenen, der wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit nach den §§ 3, 41 Abs. 2, 49 StVO, 24, 25 StVG verurteilt ist, eine Geldbuße von 150,– Euro festgesetzt wird und dass dem Betroffenen für die Dauer eines Monats verboten wird, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der […]