AG Lüdinghausen – Az.: 19 OWi – 89 Js 821/16 – 81/16 – Urteil vom 23.05.2016 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 320,00 EUR verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 30,00 EUR jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die Kosten des Verfahrens und seine […]