AG Herford – Az.: 11 OWi – 702 Js 3608/16 – 665/16 – Beschluss vom 04.12.2016 Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen fahrlässigem Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,43 mg/l eine Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR festgesetzt. Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 25,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Beschlusses, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag […]