AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 260 Js 706/18 – 101/18 – Urteil vom 29.05.2018 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Drogenfahrt in 2 Fällen zu zwei Geldbußen von je 500,00 € verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dem Betroffenen wird für die […]