AG Dortmund – Az.: 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17 – Urteil vom 06.02.2018 In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Dortmund aufgrund der Hauptverhandlung vom 06.02.2018, für Recht erkannt: Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Fahrzeugs ohne Zulassungsbescheinigung Teil I zu einer Geldbuße von zehn Euro verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene. Angewendete Vorschriften: §§ 11 Abs. 6, 48 FZV, 24 StVG Zusatz: Soweit eine Verurteilung stattgefunden hat, beruht dies […]