Wie unterscheiden sich die Atemalkoholmessung und die Blutalkoholmessung? Welche ist genauer und relevanter?
Auch wenn bei nahezu jedem vernunftbegabtem erwachsenen Autofahrer der Gedankengang tief verankert ist, dass Alkohol am Steuer als absolutes No-Go anzusehen ist, kommt es dennoch immer wieder zu sogenannten Trunkenheitsfahrten. Aufgrund des Alkohols kommt es dann auch sehr häufig zu Verkehrsunfällen, sodass durch die Unvernünftigen andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet werden. Es ist keine Frage, dass der Alkohol am Steuer durchaus verteufelt werden kann und dass dadurch auch stets gefährliche Situationen herauf provoziert werden.
Wird eine alkoholisierte Person am Steuer von den Ordnungshütern aufgegriffen, so hat dies für die betreffende Person durchaus schwerwiegende Konsequenzen. Wie gravierend diese Konsequenzen letztlich sind, ist auch von dem Promillewert der betreffenden Person abhängig, sodass dieser Wert erst einmal durch die Ordnungshüter ermittelt werden muss. Hierfür stehen zwei verschiedene Verfahren zur Verfügung, die sich durchaus voneinander unterscheiden.
Der Promillewert eines Autofahrers muss seitens der Ordnungshüter nachgewiesen werden. In der gängigen Praxis kommt zur Ermittlung des Promillewerts entweder der Atemalkoholtest oder der Blutalkoholtest zum Einsatz.
Wo liegt der Unterschied zwischen dem Atemalkoholtest und dem Blutalkoholtest?
Es gibt durchaus mehrere Unterschiede zwischen diesen beiden Testvarianten. Einer der Hauptunterschiede zwischen diesen Tests liegt in dem Unterschied, dass der Atemalkoholtest seitens der Ordnungshüter in Persona der Polizei auch mobil durchgeführt werden kann, während hingegen der Blutalkoholtest lediglich stationär in einem Labor durchgeführt werden kann. Der Blutalkoholtest ist im Volksmund auch als „Puste- oder Blasetest“ bekannt. Für die Durchführung dieses Tests sind in der Regel keinerlei weitergehenden medizinischen Kenntnisse erforderlich, sodass jede Polizeikontrolle mit derartigen Messgeräten ausgestattet ist. Ein Blutalkoholtest jedoch erfordert eine Blutprobe, die lediglich von einem Arzt von der betreffenden Person entnommen werden darf.
Im Hinblick auf die gerichtliche Verwertbarkeit unterscheidet sich der Atemalkoholtest nicht von dem Blutalkoholtest. Beide Testvarianten haben in Deutschland eine gerichtliche Anerkennung und können dementsprechend in einem Verfahren auch als Beweis angeführt werden. Bei dem Atemalkoholtest ist es jedoch zwingend erforderlich, dass dieser Test mit einem geeichten Präzisionsmessgerät durchgeführt wird. In der Regel wird bei dem Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr auch zusätzlich zu dem Atemalkoholtest noch eine zusätzliche Blutprobe zu Beweiszwecken durchgeführt.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Atemalkoholtest und dem Blutalkoholtest liegt in dem Umstand, dass die Durchführung des Atemalkoholtests auf freiwilliger Basis geschieht. Dementsprechend hat auch jeder betreffende Autofahrer das Recht, die Durchführung des Atemalkoholtests zu verweigern. In der gängigen Praxis hat die betreffende Person hiervon jedoch keinen Vorteil, da seitens der Ordnungshüter in einem derartigen Fall die Blutprobe bzw. der Blutalkoholtest behördlich angeordnet wird. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn die Ordnungshüter den begründeten Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr haben und diesen Verdacht mithilfe eines Blutalkoholtests beweisen wollen. Die Durchführung eines Blutalkoholtests kann von der betreffenden Person dann nicht verweigert werden.
Wie wird ein Blutalkoholtest durchgeführt?
Im Gegensatz zu dem Atemalkoholtest ist es nicht möglich, den Blutalkoholtest mobil im Rahmen einer Verkehrskontrolle seitens der Ordnungshüter durchzuführen. Dementsprechend ist es zur Messung der Blutalkoholkonzentration (BAK) zwingend erforderlich, dass die betreffende Person die Ordnungshüter auf die Polizeidienststelle begleitet. Hierzu ist die betreffende Person gesetzlich verpflichtet. Kommt es zu einer Verweigerungshaltung, darf die Polizei die betreffende Person sogar vorübergehend in Gewahrsam nehmen, um dann auf der Polizeidienststelle den Blutalkoholtest durch einen Arzt durchführen zu lassen.
Der Blutalkoholtest hat gerichtlich eine überaus hohe Beweiskraft.
Die Auswertung des Blutalkoholtests erfolgt in einem medizinischen Labor unter sehr streng definierten Richtlinien auf der Grundlage von forensischer Toxikologie.
Welche Werte gelten für welche Tests?
Der Atemalkoholtest wird in der gängigen Praxis seitens der Ordnungshüter häufiger zum Einsatz gebracht, da er den Vorteil der Mobilität bietet. Mithilfe des Messgeräts wird spontan der Alkoholanteil im Körper der betreffenden Person gemessen. Die Messung erfolgt dabei in der Einheit Milligramm je Liter Luft (mg/l). Mit dem Jahr 1998 wurde seitens des Gesetzgebers eine maximal zulässige Höchstkonzentration gesetzlich festgelegt. Diese maximal zulässige Höchstkonzentration beträgt 0,25 mg/l. Dank dieser Festlegung ist es auch nicht weiter zwingend erforderlich, eine Umrechnung des Atemalkohols in den entsprechenden Wert des Blutalkohols vorzunehmen.
Auch wenn der Blutalkoholtest im Vergleich zu dem Atemalkoholtest eine deutlich höhere Beweiskraft bietet, so erfuhren die Atemalkoholtestgeräte in der Vergangenheit stets Verbesserungen und Verfeinerungen. Dementsprechend liefern auch die Atemalkoholtests sehr präzise Messergebnisse, sodass die Beweiskraft dadurch gesteigert werden konnte.
Damit jedoch die Atemalkoholtests eine gerichtliche Beweiskraft aufweisen können ist es erforderlich, dass gewisse Rahmenkriterien erfüllt werden.
Die Rahmenkriterien für Atemalkoholtests
- 10 Minuten vor der Durchführung des Tests darf die betreffende Person weder essen, trinken noch rauchen oder Medikamente einnehmen
- es muss ein ausreichender Mindestabstand zu dem Alkoholkonsum vorliegen. Dieser Mindestabstand liegt bei 20 Minuten
- bei einem Atemalkoholtest muss stets nach 5 Minuten ein zweiter Test durchgeführt werden, damit die Messsicherheit gerichtlich sicher genug ist
- die beiden Messergebnisse dürfen nicht zu stark voneinander abweichen
Stresssituation Verkehrskontrolle kann das Ergebnis beeinflussen
Eine Verkehrskontrolle ist sowohl für die betreffende Person als auch für die Ordnungshüter nicht selten mit einer außergewöhnlichen Stresssituation verbunden. Gerade dann, wenn eine alkoholisierte Person am Steuer von den Ordnungshütern aufgegriffen wurde, ist die Situation nicht selten unberechenbar. Alkohol wirkt sich auf jeden Menschen letztlich anders aus, sodass die Situation von einer normalen Verkehrskontrolle sehr schnell zu einer gefährlichen stressbehafteten Situation wechseln kann. Dies ist sowohl für die Ordnungshüter, die letztlich nur ihrer Pflicht nachkommen, und der betreffenden Person am Steuer alles andere als schön. Obgleich die betreffende Person nicht der Durchführung einer Atemalkoholkonzentration zustimmen muss, so erfolgt nicht selten ein gewisser Druck seitens der Ordnungshüter. An die Durchführung des Atemalkoholtests sind jedoch sehr strenge Richtlinien geknüpft, die unter Stress mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von den durchführenden Ordnungshütern nicht eingehalten werden können. Dies jedoch kann sich sehr negativ auf das Testergebnis auswirken, sodass ohnehin eine zweite Kontrolle mittels des Blutalkoholtests erfolgen muss.
In der gängigen Praxis kommt es nicht selten vor, dass der Atemalkoholwert niedriger ausfällt als der Blutalkoholwert. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Alkoholkonzentration, der sich in der Atemluft der betreffenden Person messen lässt, geringer ausfällt als die Alkoholkonzentration in dem Blut. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle zu einem Atemalkoholtest aufgefordert wurden und diesen auch freiwillig durchgeführt haben kann es ebenfalls nicht selten vorkommen, dass gewisse Zweifel an den korrekten Ergebnissen dieser Kontrolle vorliegen. Sollten Sie die Ordnungshüter zur Dienststelle begleitet haben und dort bereits eine Blutalkoholtestung über sich ergehen lassen mussten, so bedeutet dies nicht zwangsläufig auch, dass Sie negative Konsequenzen aus dieser Kontrolle heraus zu befürchten haben. Es ist durchaus auch denkbar, dass die Ergebnisse der Atemalkoholtestung und der Blutalkoholtestung sehr gravierend stark voneinander abweichen. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich dann eine gewisse Fläche für die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe. Diese Verteidigung werden Sie, sofern Sie nicht über das erforderliche juristische Fachwissen verfügen, jedoch in Eigenregie nicht durchführen können.
Es ist daher in jedem Fall ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen bzw. mit der Durchführung der Verteidigung zu beauftragen. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Blutalkoholtestung nur unter dem Gesichtspunkt des Verdachts einer Straftat im Straßenverkehr durchgeführt wird, ist die Mandatierung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in jedem Fall angezeigt. Eine Straftat im Straßenverkehr kann, je nach Ausgangslage, ganz gravierende Konsequenzen nach sich ziehen und ist mit einer Ordnungswidrigkeit überhaupt nicht vergleichbar. Bei einer Straftat im Straßenverkehr kann es durchaus vorkommen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Im schlimmeren Fall, wenn durch die Trunkenheitsfahrt auch noch andere Verkehrsteilnehmer entweder gefährdet oder sogar zu Schaden gekommen sind, ist sogar eine Freiheitsstrafe nicht gänzlich ausgeschlossen. In jedem Fall haben Sie als betroffene Person auf der Polizeidienststelle ausdrücklich ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht. Dieses Recht steht Ihnen zu und Sie sollten es auf jeden Fall wahrnehmen, bis Sie eine rechtsanwaltliche Beratung erhalten haben. Nehmen Sie einfach mit uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf und schildern Sie uns den Sachverhalt. Sehr gerne übernehmen wir im Fall einer Mandatierung Ihrerseits die Verteidigung Ihrer Person und werden bei den zuständigen Behörden zunächst erst einmal eine Akteneinsicht beantragen. Auf der Grundlage der Akteneinsicht werden wir dann Ihre Verteidigung ausarbeiten.