AG Zeitz – Az.: 13 OWi 738 Js 208689/17 – Urteil vom 27.03.2018 Der Betroffene ist gemäß Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt vom 24.08.2017 -3890-523549-0- der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig. Er wird zu einer Geldbuße von € 320,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Angewandte Vorschriften: §§ 24 StVG, 3 Abs.3, 49 StVO, 46 OWiG, 465 StPO, BKat Nr. 11.3.6. Gründe I. Verkehrsrechtlich ist der […]