VG Bayreuth – Az.: B 1 S 20.348 – Beschluss vom 30.04.2020 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe Der am … geborene Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, BE, C1, C1E, L und T. Durch eine Mitteilung der Polizeiinspektion E… vom 22. März 2019 […]