Verwaltungsgericht Saarland – Az.: 5 L 454/20 – Beschluss vom 09.07.2020 Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Dem 1992 geborenen Antragsteller wurde am 28.03.2011 eine Fahrerlaubnis erteilt (Klassen B, M, S und L), die am 07.05.2018 erweitert wurde […]