Skip to content
Menü

Vorschriftswidrige Mobilfunktelefonnutzung – Durchsuchungsanordnung Fahrzeug

AG Pirna – Az.: 23 Gs 66/20 – Beschluss vom 05.02.2020

Gem. §§ 102, 105, 162 Abs. 1 StPO wird gem. § 33 Abs. 4 StPO ohne vorherige Anhörung die Durchsuchung

  • des Pkw mit dem amtl. Kennzeichen PIR-…
  • der Person des Betroffenen

nach folgenden Gegenständen: Smartphone, Handy, ähnliche elektronische Gegenstände

sowie deren Beschlagnahme gem. §§ 46 Abs. 1 OwiG, 94, 98 StPO zum Zweck der Dokumentation angeordnet, sofern sie nicht freiwillig herausgegeben werden.

Gründe

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insb. der Angaben des Zeugen PK G besteht der Verdacht, dass der Betroffene am 05.02.2020 gegen 08.55 Uhr in 01796 Pirna auf der S 172 in Höhe OBI-Baumarkt als Führer des Pkw mit dem amtl. Kennzeichen PIR … ein Handy entgegen § 23 Abs. 1a StVO benutzt hat, indem er, es ans Ohr haltend, damit telefonierte.

Dies wäre ordnungswidrig gem. §§ 49 Abs. 1 Nr. 22, 23 Abs. 1a StVO, 4 BKatVO, Nr. 246.1 Bkat.

Die o. g. Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein.

Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!