AG Bielefeld – Az.: 191 OWi – 402 Js 2490/20 – 416/20 – Urteil vom 06.07.2021 In dem Bußgeldverfahren gegen A. B. wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauert, eine Geldbuße von 200 EUR festgesetzt. Dem Betroffenen wird verboten, für die Dauer eines Monats im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des […]