Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 19.977 – Beschluss vom 19.07.2019 I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten für das Berufungszulassungsverfahren. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, A 79, A1 79, B, BE, C1, C1E, CE 79, […]