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Unterschied Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Fahrverbote gelten nur zeitlich befristet, ein Führerscheinentzug hingegen unbefristet.

Zwei der häufigsten Strafen, die aufgrund eines Verstoßes oder eines Verbrechens im Straßenverkehr erfolgen, stellen das Fahrverbot oder der Entzug von der Fahrerlaubnis bzw. dem Führerschein dar. Vielen Menschen ist jedoch überhaupt nicht bewusst, dass es zwischen diesen beiden Strafarten durchaus Unterschiede gibt und dass sich aus diesen Verboten heraus unterschiedliche Konsequenzen ergeben.

Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis?

Der Unterschied zwischen dem Führerschein sowie der Fahrerlaubnis liegt in dem Umstand, dass es sich bei dem Führerschein um eine amtlich ausgestellte Urkunde handelt. Diese Urkunde hat die gesetzliche Aussagekraft, dass der Urkundeninhaber durch den Führerschein eine Fahrerlaubnis behördlich ausgestellt bekam und dass sich daraus auch die Erlaubnis ergibt, im Straßenverkehr mit einem entsprechenden Kfz der entsprechenden Führerscheinklasse unterwegs zu sein.

Die Fahrerlaubnis wird mittels eines Rechtsakts seitens der jeweilig zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird umgangssprachlich auch landläufig als Führerscheinstelle bezeichnet.

Der Führerscheinentzug sowie auch der Entzug der Fahrerlaubnis wird landläufig nicht selten in einem Atemzug sozusagen synonym genannt, obgleich dies in rechtlicher Hinsicht nicht vollständig korrekt ist. Gem. § 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) lautet die rechtlich korrekte Bezeichnung „Entziehung der Fahrerlaubnis„.

Die rechtlichen Konsequenzen

Es ist durchaus ein merklicher Unterschied, ob eine Person ohne einen Führerschein bzw. ohne eine gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs ist. Die Autofahrt ohne einen Führerschein stellt in rechtlicher Hinsicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro nach sich zieht. Dies begründet sich daher, dass gem. § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) jeder Autofahrer gesetzlich zum Mitführen des Führerscheins verpflichtet ist. Im Zuge einer Kontrolle muss jeder Autofahrer zu jeder Zeit dazu in der Lage sein, den Führerschein vorzuzeigen. Im Gegensatz zu der Fahrt ohne Führerschein ist jedoch die Autofahrt ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat, welche gem. § 21 StVG eine Maximalfreiheitsstrafe von einem Jahr bzw. alternativ dazu eine Geldstrafe nach sich zieht.

Um was handelt es sich bei einem Fahrverbot

Polizeikontrolle: Unterschied Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
(Symbolfoto: Spitzi-Foto/Shutterstock.com)

Das Fahrverbot hat den rechtlichen Charakter einer sogenannten verkehrserziehenden Maßnahme, welche gem. Bußgeldkatalog entweder mit einem Bußgeld oder mit Punkten in dem Fahreignungsregister in Flensburg (früher als Verkehrszentralregister bekannt) einhergeht. Die rechtliche Grundlage für das Fahrverbot stellt der § 25 StVG dar.

Durch das Fahrverbot wird der betreffenden Person das Autofahren für einen ganz klar definierten Zeitraum verboten.

Diese Verkehrshandlungen ziehen in der Regel ein Fahrverbot nach sich

  • ein sogenannter Rotlichtverstoß in Verbindung mit der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern respektive der Sachbeschädigung
  • die Überschreitung der Alkohol-Promillegrenze von 0,5 im Straßenverkehr
  • die Überschreitung der erlaubten Maximalgeschwindigkeit innerorts um 31 Km/h und außerorts um 41 Km/h

Zusätzlich zu dem Ordnungswidrigkeitsrecht kann ein Fahrverbot auch auf der Grundlage des § 44 Strafgesetzbuch (StGB) verhängt werden. Diese Maßnahme muss durch ein Gericht vorgenommen werden und setzt voraus, dass die reinen Voraussetzungen der Entziehung von der Fahrerlaubnis in dem vorliegenden Fall als nicht gegeben anzusehen sind.

Für welchen Zeitraum kann das Fahrverbot letztlich verhängt werden?

Das Fahrverbot ist seitens des Gesetzgebers in zeitlicher Hinsicht recht eng begrenzt worden. Es kommt immer ein Stück weit darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage das Fahrverbot letztlich verhängt wurde. Gem. Ordnungswidrigkeitenrecht kann sich ein Fahrverbot, je nach der Schwere des zugrundeliegenden Verstoßes, auf einen Zeitrahmen von einem bis maximal drei Monate belaufen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Führerschein wieder erteilt. Erfolg der Führerscheinentzug auf der Grundlage des Strafrechts kann sich der Zeitraum durchaus auf ein bis sechs Monate belaufen.

Im Gegensatz zu dem Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bei dem Fahrverbot grundsätzlich nicht die Aberkennung der Führungseignung von Kraftfahrzeugen. Es ist lediglich so, dass die betreffende Person für einen festgelegten Zeitraum das Fahrzeug nicht führen darf. Der Zeitraum ist dabei an die reale Länge von einem Kalendermonat festgelegt. Eine pauschale 30 Tages-Monatsfrist gibt es dementsprechend nicht.

Ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln oder zu verschieben bzw. abzuwenden?

Der Bußgeldbescheid, welcher dem Fahrverbot zugrunde liegt, entfaltet seine Rechtswirksamkeit nach dem Ablauf einer 14-Tagesfrist, welche mit der Zustellung des Bescheides beginnt. Die Rechtskraft nach dieser Frist ergibt sich aus dem § 25 StVG, sofern die betroffene Person innerhalb der 14 Tage keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat. Mit Beginn der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die betroffene Person dazu verpflichtet, den Führerschein bei der zuständigen Behörde in behördliche Verwahrung zu geben. Zuständig ist dabei für gewöhnlich die Behörde, welche den Bußgeldbescheid versandt hat. Alternativ dazu kann der Führerschein in den meisten Bundesländern auch bei einer Polizeidienststelle oder bei der Fahrerlaubnisbehörde in behördliche Verwahrung gegeben werden.

Für diejenigen Personen, welche berufsbedingt den Führerschein zwingend benötigen, sieht der Gesetzgeber eine sogenannte Härtefallregelung vor. Die Härtefallregelung muss jedoch mit entsprechenden Dokumenten bewiesen und im Wege eines entsprechenden Antrags sehr gut begründet werden. Dies führt jedoch dazu, dass sich das Bußgeld merklich erhöht.

Ersttäter haben in der gängigen Praxis auch die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von vier Monaten einen konkreten Zeitraum für das Fahrverbot entsprechend der eigenen Lebensumstände selbst festzulegen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass das Fahrverbot in einem zusammenhängenden Zeitraum durchgeführt wird. Eine entsprechende Aufteilung in mehrere kleine Abschnitte ist nicht möglich.

Sollte das Fahrverbot gem. § 44 StGB verhängt worden sein, gestaltet sich der Sachverhalt anders. Dieses Fahrverbot erlangt seine Rechtskraft einen Monat, nachdem das gerichtliche Urteil Rechtskraft erlangt hat. Eine Umwandlung oder auch ein Aufschieben des Fahrverbots gibt es in diesem Fall nicht.

Um was handelt es sich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Dem reinen Grundsatz nach bringt der Entzug von der Fahrerlaubnis auch das Verbot zum Führen eines Fahrzeugs mit sich, allerdings sind die Folgen für die betroffene Person erheblich weitreichender. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird in der gängigen Praxis lediglich bei besonders schweren Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht verhängt und es bringt die Konsequenz mit sich, dass die Fahrerlaubnis vollständig erlischt. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen eine sogenannte Sperrfrist vor. Nach Ablauf dieser Sperrfrist kann die betroffene Person die Fahrerlaubnis wieder neu beantragen. In den meisten Fällen ist jedoch eine erfolgreiche MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zwingend für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann entweder gem. § 3 StVG von der Straßenverkehrsbehörde oder gem. § 69 StGB durch ein Gericht angeordnet werden.

Diese Verkehrshandlungen ziehen in der Regel einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich

  • gem. § 315c StGB die Gefährdung des Straßenverkehrs
  • gem. § 316 StGB die Trunkenheitsfahrt
  • gem. § 142 StGB die Fahrerflucht
  • gem. § 222 StGB die fahrlässige Tötung
  • wenn die maximal erlaubten acht Punkte in dem Fahreignungsregister erreicht wurden
  • Drogen-Delikte

Drogen-Delikte müssen nicht zwingend einen konkreten Straßenverkehrsbezug aufweisen!

Für welchen Zeitraum kann eine Fahrerlaubnis letztlich entzogen werden?

Ähnlich wie bei dem Fahrverbot auch richtet sich die Länge der Sperrfrist nach der Art sowie Schwere von dem begangenen Delikt. In der gängigen Praxis beträgt die Sperrfrist sechs Monate bis maximal fünf Jahre. Die Sperrfrist darf dabei nicht dahingehend umgangen werden, dass die Fahrerlaubnis in einem anderen Land der EU neu beantragt wird. Für gewöhnlich erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis unmittelbar ohne zeitliche Verzögerung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die betroffene Person direkt „in flagranti“ von den Ordnungshütern erwischt wurde. Eine Staatsanwaltschaft ist zudem auch dazu berechtigt, die Fahrerlaubnis einzuziehen. Dies setzt allerdings voraus, dass der spätere gerichtliche Entzug der Fahrerlaubnis als wahrscheinlich anzusehen ist.

Sollte ein Fahrverbot verhängt worden sein oder der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen, so darf sich die betreffende Person nicht mehr aktiv als Fahrer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bewegen. Bei einer Zuwiderhandlung handelt es sich gem. § 21 StVG um eine Straftat, welche eine Geldstrafe oder auch alternativ dazu eine Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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