Gericht bestätigt Entziehung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt und Rotlichtverstoß. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und S gewehrt hatte. Hintergrund waren eine Trunkenheitsfahrt im Jahr 2010 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,43 ‰ sowie ein Rotlichtverstoß im Jahr 2016 mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,31 mg/l. Die Behörden forderten daraufhin mehrfach ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, das der Mann jedoch […]