Verwaltungsgericht München weist Klage gegen Abschleppmaßnahme ab Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen eine polizeiliche Abschleppmaßnahme abgewiesen, welche von einer Frau eingereicht wurde, deren Auto abgeschleppt worden war. Die Klägerin argumentierte, dass keine gültigen Halte- und Parkverbotsschilder vorhanden waren und dass ihr Fahrzeug nur teilweise vor einer Bordsteinabsenkung stand, was den Zugang von Gehbehinderten nicht beeinträchtigt habe. Die Polizei müsse zudem den Halter ermitteln, bevor sie ein Auto abschleppt. Die Richter urteilten jedoch, […]