AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 264 Js 2364/17 – 366/17 – Urteil vom 30.01.2018 Der Betroffene wird fahrlässigen Überquerens eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht mit Blinklicht und hierdurch erfolgter Sachbeschädigung zu einer Geldbuße von 200,00 EURO verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 20,00 EURO jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dem […]