Fehlende Belehrung über Freiwilligkeit der Abgabe der Atemalkoholprobe AG Castrop-Rauxel, Az.: 6 OWi – 250 Js 1385/14 – 241/14 Urteil vom 14.11.2014 Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss zu einer Geldbuße von 500,00 € verurteilt. Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 250,00 € jeweils zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Der Betroffenen […]