AG Landstuhl – Az.: 4286 Js 13706/10 OWi – Urteil vom 24.02.2011 1. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße von 90 EUR verurteilt. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. A.V.: §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat Gründe I. Der Betroffene ist angestellter Taxifahrer, hat zwei Kinder, davon eines noch unterhaltsberechtigt, und verdient ca. 1000 EUR brutto pro Monat. […]