OLG Koblenz, Az.: 1 OWi 3 SsRs 93/16, Beschluss vom 06.09.2016 Der Antrag des Betroffenen, seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 19. Mai 2016 zuzulassen, wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe Da eine Geldbuße von 100 € verhängt wurde, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des nicht zum Verfahrensrecht gehörenden Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 2 Nr. […]