VG Gelsenkirchen – Az.: 7 L 3677/17 – Beschluss vom 18.06.2018 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe 1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 11044/17 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14. September 2017 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, aber unbegründet. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende Interessenabwägung fällt […]