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Fahrverbot – Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zuvor

Ein Fahrverbot wurde einem Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß auferlegt. Er ging in die nächste Instanz, um das Urteil anzufechten. Doch am Ende muss er seinen Führerschein trotzdem nicht abgeben. Eine außergewöhnlich lange Verfahrensverzögerung nach dem ersten Urteil gab den Ausschlag.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: ORbs 24 SsBs 192/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Dresden
  • Datum: 20.01.2025
  • Aktenzeichen: ORbs 24 SsBs 192/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren (Ordnungswidrigkeit)
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Betroffene (Appellierende Partei, die gegen das Urteil des Amtsgerichts vorging)
  • Beklagte: Generalstaatsanwaltschaft Dresden (vertreten die Staatskasse)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Betroffener wurde vom Amtsgericht wegen einer länger zurückliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsbeschwerde ein. Nach dem erstinstanzlichen Urteil kam es zu einer erheblichen, vom Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob ein angeordnetes Fahrverbot aufgehoben werden muss, wenn es nach dem erstinstanzlichen Urteil zu einer erheblichen, vom Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung kommt. Dies war zu prüfen, auch wenn die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil im Übrigen unbegründet ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht wies die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil im Wesentlichen als unbegründet zurück. Es hob aber das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot wegen der Verfahrensverzögerung auf. Die Kosten des Rechtsmittels wurden hälftig zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse geteilt.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Aufhebung des Fahrverbots damit, dass dessen erzieherische Funktion aufgrund der erheblichen, nicht vom Betroffenen verschuldeten Verfahrensverzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil verloren gegangen sei. Das Recht auf angemessene Verfahrensdauer erfordere dies. Die Verzögerung sei hier erheblich gewesen und vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.
  • Folgen: Die unmittelbare Folge ist, dass das ursprünglich verhängte Fahrverbot entfällt und der Betroffene seinen Führerschein behalten kann. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wurden zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse aufgeteilt.

Der Fall vor Gericht


OLG Dresden: Fahrverbot nach langer Verfahrensverzögerung aufgehoben – trotz abgelehnter Rechtsbeschwerde wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 20. Januar 2025 (Az.: ORbs 24 SsBs 192/24) entschieden, dass ein Fahrverbot auch dann aufgehoben werden kann, wenn eine Erhebliche Verfahrensverzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil eintritt, die der Betroffene nicht zu verantworten hat.

Autofahrer bei Kollision mit Verkehrsschild, überraschte Miene, Führerschein auf Armaturenbrett, StraßeDies gilt selbst dann, wenn die eigentliche Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit keinen Erfolg hat. Diese Entscheidung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer Sanktion und dem Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Zeit.

Ausgangslage: Verkehrsverstoß und Urteil des Amtsgerichts Weißwasser

Der Fall begann mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts bereits mehr als drei Jahre zurücklag. Ein Verkehrsteilnehmer war vom Amtsgericht Weißwasser am 29. September 2023 wegen dieses Verstoßes verurteilt worden. Teil dieser Verurteilung war neben einer Geldbuße auch die Anordnung eines Fahrverbots. Gegen dieses Urteil legte der betroffene Verkehrsteilnehmer das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde ein, um das Urteil durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Ziel der Rechtsbeschwerde ist es typischerweise, Rechtsfehler des vorangegangenen Urteils aufzuzeigen.

Zentraler Streitpunkt: Erhebliche Verfahrensverzögerung nach erstinstanzlichem Urteil

Das Besondere an diesem Fall war der erhebliche Zeitablauf zwischen dem Urteil des Amtsgerichts Weißwasser und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden. Insgesamt vergingen zwischen diesen beiden Zeitpunkten ein Jahr und vier Monate. Entscheidend war dabei, dass ein Großteil dieser Verzögerung – nämlich mehr als ein Jahr – erst nachdem die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde abgelaufen war, eintrat. Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Begründung betrug einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils und begann im konkreten Fall am 13. November 2023.

Wichtig für die spätere Entscheidung des OLG Dresden war die Feststellung, dass die Ursachen für diese lange Verfahrensdauer außerhalb des Einflussbereichs des betroffenen Verkehrsteilnehmers lagen. Er hatte die Verzögerung also nicht selbst verursacht oder dazu beigetragen. Zudem gab es keine Hinweise darauf, dass der Betroffene sich in der Zwischenzeit, also nach der ursprünglichen Tat, erneut verkehrsrechtlich falsch verhalten hätte. Sein Verhalten im Straßenverkehr war seit dem Vorfall unauffällig geblieben.

OLG Dresden Entscheidung: Rechtsbeschwerde unbegründet, aber Fahrverbot entfällt

Das Oberlandesgericht Dresden folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und verwarf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG in Verbindung mit § 349 Abs. 2 StPO. Das bedeutet, dass das Gericht keine Rechtsfehler im Urteil des Amtsgerichts Weißwasser erkennen konnte, was die Feststellung der Schuld und die grundsätzliche Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit betrifft. Die Verurteilung an sich blieb also bestehen.

Gleichzeitig traf das OLG Dresden jedoch eine separate und bedeutsame Entscheidung: Es änderte das Urteil des Amtsgerichts in einem wesentlichen Punkt ab. Das ursprünglich angeordnete Fahrverbot wurde aufgehoben und entfiel somit ersatzlos. Dies stellt einen Teilerfolg für den betroffenen Verkehrsteilnehmer dar, auch wenn seine Beschwerde gegen die Verurteilung selbst scheiterte.

Begründung 1: Zweck des Fahrverbots durch Zeitablauf und Wohlverhalten unterlaufen

Das Gericht begründete die Aufhebung des Fahrverbots ausführlich. Es verwies zunächst auf den Zweck eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dieser liege primär in einer erzieherischen Funktion. Es soll als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme wirken und den Betroffenen zu künftig verkehrsgerechterem Verhalten anhalten.

Diese erzieherische Funktion könne jedoch ihren Sinn verlieren, wenn zwischen der Tat und der endgültigen Entscheidung über das Fahrverbot ein sehr langer Zeitraum liegt. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Verzögerung nicht vom Betroffenen verschuldet wurde und er sich in der Zwischenzeit bewährt hat, also keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat. Das Gericht zitierte eine Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach der Sinn eines Fahrverbots bereits fraglich werden kann, wenn der Verstoß mehr als zwei Jahre zurückliegt. Üblicherweise sei dabei der Zeitraum bis zur letzten Verhandlung vor dem Tatgericht (hier das Amtsgericht) maßgeblich. Das OLG Dresden verwies hierzu auf einen Beschluss des OLG Saarbrücken (Az.: Ss (B) 18/2014).

Begründung 2: Recht auf faires Verfahren und angemessene Verfahrensdauer nach Urteilserlass

Das OLG Dresden betonte, dass der Schutz des Betroffenen vor überlangen Verfahren nicht mit dem erstinstanzlichen Urteil endet. Aus dem Grundgesetz (Artikel 2 Abs. 1) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergebe sich ein Recht auf ein faires Verfahren. Dieses grundlegende Recht beinhalte auch den Anspruch auf eine Durchführung des Verfahrens in angemessener Zeit. Der Staat sei verpflichtet, rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.

Entscheidend stellte das Gericht klar, dass dieses Recht auch dann gilt, wenn die Verzögerung erst nach dem Erlass des tatrichterlichen Urteils eintritt, also im Rechtsmittelverfahren. Der Betroffene ist somit auch in dieser Phase des Verfahrens vor unangemessenen Verzögerungen geschützt.

Begründung 3: Amtsermittlungspflicht des Rechtsbeschwerdegerichts bei späten Verzögerungen

Das Gericht erklärte weiter, dass das Rechtsbeschwerdegericht (hier das OLG Dresden) unter bestimmten Umständen von Amts wegen tätig werden müsse, wenn es zu Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil kommt. Dies sei insbesondere dann geboten, wenn der Betroffene die Verfahrensverzögerung gar nicht mehr form- und fristgerecht in seiner Rechtsbeschwerdebegründung rügen konnte. Dies ist der Fall, wenn die maßgebliche Verzögerung – wie hier – erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde eintritt. Der Betroffene hat dann keine formale Möglichkeit mehr, diesen spezifischen Umstand als Beschwerdepunkt anzuführen. In solchen Situationen müsse das Gericht die Verzögerung selbst prüfen und berücksichtigen. Auch hier stützte sich das OLG Dresden auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken.

Begründung 4: Konkrete Anwendung im Fall: Über drei Jahre seit Tat, erhebliche Verzögerung nach Urteil

Im vorliegenden Fall wandte das OLG Dresden diese Grundsätze konsequent an. Seit der Begehung der ursprünglichen Verkehrsordnungswidrigkeit waren über drei Jahre vergangen. Davon entfielen ein Jahr und vier Monate auf die Zeit nach dem Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Besonders schwer wog, dass mehr als ein Jahr dieser Verzögerung in die Zeit nach Ablauf der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde fiel (nach dem 13. November 2023).

Da die Umstände dieser erheblichen Verzögerung nicht im Einflussbereich des Betroffenen lagen und keine weiteren Verkehrsverstöße festgestellt wurden, kam das Gericht zu dem Schluss: Das Fahrverbot hatte aufgrund des erheblichen Zeitablaufs seine erzieherische Funktion verloren. Insbesondere die lange Dauer nach dem ersten Urteil und nach Ablauf der Begründungsfrist machte die Verhängung des Fahrverbots aus rechtstaatlichen Gründen nicht mehr sinnvoll und angemessen. Daher musste von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden.

Kostenentscheidung: Teilung der Kosten wegen Teilerfolgs des Betroffenen

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens spiegelte den Ausgang wider. Da der betroffene Verkehrsteilnehmer mit der Aufhebung des Fahrverbots einen wesentlichen Teilerfolg erzielt hatte, obwohl seine Rechtsbeschwerde im Übrigen erfolglos blieb, erschien eine vollständige Kostenbelastung unangemessen. Gemäß § 473 Abs. 4 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) entschied das Gericht daher, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Hälfte dem Betroffenen aufzuerlegen. Im Gegenzug wurden die notwendigen Auslagen des Betroffenen (z.B. Anwaltskosten für das Beschwerdeverfahren) zur Hälfte von der Staatskasse getragen. Diese Kostenaufteilung trug dem Umstand Rechnung, dass der Betroffene zwar nicht vollständig, aber doch in einem wichtigen Punkt – dem Wegfall des Fahrverbots – erfolgreich war.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG Dresden entschied, dass ein Fahrverbot aufgehoben werden kann, wenn nach dem erstinstanzlichen Urteil eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintritt, die der Betroffene nicht zu verantworten hat – selbst wenn die Rechtsbeschwerde gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit abgewiesen wird.

Die Entscheidung zeigt, dass der erzieherische Zweck eines Fahrverbots seine Berechtigung verliert, wenn zwischen Tat und endgültiger Entscheidung mehr als zwei Jahre liegen und der Betroffene sich in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten hat. Das Urteil stärkt das Recht auf ein faires Verfahren in angemessener Zeit und verdeutlicht, dass auch Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren zu einer Reduzierung der Sanktion führen können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ein Fahrverbot trotz einer rechtskräftigen Verurteilung aufgehoben werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Gericht ein Fahrverbot verhängt hat und dieses Urteil rechtskräftig geworden ist, dann ist die Entscheidung endgültig. Rechtskräftig bedeutet, dass alle Möglichkeiten, gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen, ausgeschöpft sind oder die Fristen dafür abgelaufen sind. Das Urteil ist dann nicht mehr angreifbar und das Fahrverbot muss angetreten werden.

Es gibt jedoch äußerst seltene Ausnahmen, in denen die Vollstreckung, also das Antreten des Fahrverbots, später noch gestoppt werden kann. Dies geschieht nicht, weil das Urteil selbst falsch war, sondern wegen bestimmter Umstände, die nach der Verurteilung oder im Gerichtsverfahren aufgetreten sind.

Eine der wenigen Situationen, die eine solche Ausnahme begründen kann, ist eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer. Stellen Sie sich vor, zwischen dem Verkehrsverstoß und der endgültigen Gerichtsentscheidung vergeht eine sehr lange Zeit, möglicherweise mehrere Jahre, die das Gericht zu verantworten hat. In solchen extremen Fällen kann ein Gericht entscheiden, dass es unter bestimmten Umständen unangemessen hart (unverhältnismäßig) wäre, das Fahrverbot nach so langer Zeit noch zu vollstrecken.

Das liegt daran, dass der Staat verpflichtet ist, Gerichtsverfahren zügig durchzuführen. Wenn dies ohne triftigen Grund nicht geschieht und sich das Verfahren extrem verzögert, kann dies Rechte des Betroffenen verletzen. Ein Fahrverbot kann dann als eine Strafe angesehen werden, deren Vollzug nach der langen Zeit nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dient oder den Betroffenen unangemessen belastet.

Wichtig ist:

  • Es muss sich um eine außergewöhnliche und sehr lange Verzögerung handeln, für die das Gericht verantwortlich ist. Nicht jede Verzögerung reicht aus.
  • Ob eine Verzögerung unverhältnismäßig ist und zur Aufhebung des Fahrverbots führen kann, hängt immer stark vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen hier sehr genau alle Umstände.
  • Selbst wenn das Fahrverbot nicht mehr angetreten werden muss, bleibt die ursprüngliche Verurteilung wegen des Verkehrsverstoßes in der Regel bestehen.

Solche Fälle sind, wie gesagt, Ausnahmen und keine Regel. Die rechtskräftige Verurteilung und das damit verbundene Fahrverbot sind der Normalfall, auch wenn das Verfahren einige Zeit gedauert hat. Nur unter ganz besonderen, schwerwiegenden Umständen kann eine extreme Verfahrensverzögerung dazu führen, dass das Fahrverbot nicht mehr vollstreckt wird.


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Welche Rolle spielt die Verfahrensdauer bei der Anordnung eines Fahrverbots?

Ein Fahrverbot hat oft den Zweck, den Betroffenen eindringlich an die Bedeutung der Verkehrssicherheit zu erinnern und so erzieherisch zu wirken. Man spricht hier auch von einem „Denkzettel“.

Für die Gerichte ist bei der Frage, ob ein Fahrverbot angeordnet wird, auch der Zeitraum zwischen dem Verkehrsverstoß und der gerichtlichen Entscheidung von Bedeutung. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen davon aus, dass der gewünschte „Denkzettel“-Effekt oder die erzieherische Wirkung eines Fahrverbots verblassen kann, wenn der Verkehrsverstoß schon sehr lange zurückliegt.

Stellen Sie sich vor, es vergehen viele Monate oder sogar Jahre zwischen dem Moment, in dem Sie einen Verkehrsverstoß begehen, und dem Zeitpunkt, an dem über ein mögliches Fahrverbot entschieden wird. In solchen Fällen kann die unmittelbare Verbindung zwischen dem Fehlverhalten und der Konsequenz – dem Fahrverbot – verloren gehen.

Die Gerichte prüfen deshalb im Einzelfall, ob bei einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer der ursprüngliche Zweck des Fahrverbots noch erreicht werden kann. Ist dies nach Auffassung des Gerichts nicht mehr der Fall, kann das Gericht davon absehen, ein Fahrverbot anzuordnen, auch wenn der Verstoß an sich ein Fahrverbot rechtfertigen würde.

Es ist wichtig zu wissen, dass eine lange Verfahrensdauer in der Regel nicht dazu führt, dass die Geldbuße oder die Punkte in Flensburg entfallen. Es geht hierbei specifically um die Angemessenheit des zusätzlichen Fahrverbots als Sanktion.

Diese Berücksichtigung der Verfahrensdauer durch die Gerichte zeigt, dass die Rechtsprechung die Verhältnismäßigkeit der Strafe im Blick hat und prüft, ob die Sanktion ihren Zweck unter den gegebenen Umständen noch erfüllen kann.

Das bedeutet für Sie als Verkehrsteilnehmer, dass die Dauer des Verfahrens ein Faktor sein kann, der bei der Entscheidung über ein Fahrverbot eine Rolle spielt. Es hängt aber immer von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, wie dieser Faktor bewertet wird.


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Was bedeutet „erhebliche Verfahrensverzögerung“ im juristischen Sinne und welche Auswirkungen hat sie?

Im juristischen Sinne spricht man von einer Verfahrensverzögerung, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren länger dauert, als es nach den Umständen des Falles üblich und angemessen wäre. Stellen Sie sich vor, ein Fall liegt lange unbearbeitet bei einer Behörde oder einem Gericht, obwohl alle nötigen Unterlagen vorliegen und nichts Kompliziertes mehr zu klären wäre.

Was bedeutet „erheblich“?

Nicht jede Wartezeit ist gleich eine „erhebliche“ Verzögerung. „Erheblich“ bedeutet, dass die Verzögerung ein ungewöhnlich langes Maß erreicht und nicht mehr durch die Komplexität des Falles oder die normale Arbeitsbelastung gerechtfertigt werden kann. Es ist also eine Verzögerung, die über das hinausgeht, was man typischerweise erwarten würde.

Für die Bewertung, ob eine Verzögerung erheblich ist, werden verschiedene Punkte betrachtet:

  • Wie lange hat das Verfahren gedauert? Es geht um die Gesamtdauer, insbesondere die Zeiträume, in denen nichts oder nur sehr langsam voranging.
  • Wie komplex war der Fall? Ein sehr schwieriger Fall mit vielen Beteiligten oder schwierigen Beweismitteln darf länger dauern als ein einfacher Standardfall.
  • Wer hat die Verzögerung verursacht? Kam die Verzögerung durch die Behörde, das Gericht oder durch das Verhalten der beteiligten Person (z.B. Nichtreaktion auf Anfragen) zustande?
  • Wie hat sich die beteiligte Person verhalten? Hat sie zur Beschleunigung beigetragen oder das Verfahren sogar absichtlich verzögert?

Welche Auswirkungen kann eine erhebliche Verfahrensverzögerung haben?

Eine festgestellte erhebliche Verfahrensverzögerung kann Auswirkungen auf die endgültige Entscheidung im Verfahren haben. Dies beruht auf dem Gedanken, dass Verfahren fair und zügig ablaufen sollen.

Allerdings führt eine Verzögerung nicht automatisch dazu, dass ein Bescheid aufgehoben oder eine Strafe erlassen wird, wie zum Beispiel ein Fahrverbot. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob und inwieweit die Verzögerung Konsequenzen haben muss. Das kann bedeuten:

  • Eine mildernde Berücksichtigung bei der Strafzumessung (z.B. eine etwas geringere Geldstrafe).
  • In seltenen Fällen, bei besonders langen und schwerwiegenden Verzögerungen, kann die Verzögerung sogar dazu führen, dass eine ansonsten rechtmäßige Maßnahme (wie z.B. ein Fahrverbot) im konkreten Fall als unverhältnismäßig angesehen wird und entfällt. Dies ist jedoch die Ausnahme und hängt stark von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab.

Es ist also ein Zusammenspiel aus der Dauer, den Ursachen und den Umständen, das entscheidet, ob eine Verzögerung als erheblich eingestuft wird und welche rechtlichen Folgen sie hat.


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Welche Faktoren berücksichtigt ein Gericht bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Fahrverbots aufgrund von Verfahrensverzögerung?

Wenn ein Gericht darüber nachdennt, ob ein angeordnetes Fahrverbot wegen einer langen Wartezeit im Verfahren aufgehoben werden soll, schaut es sich nicht nur an, wie lange es gedauert hat. Es gibt mehrere wichtige Punkte, die das Gericht abwägt.

Dauer und Grund der Verzögerung

Zuerst wird geprüft, wie lange das Verfahren genau gedauert hat und warum es so lange gedauert hat. War es, weil die Gerichte sehr viel zu tun hatten (Überlastung)? Oder hat vielleicht die betroffene Person selbst durch ihr Verhalten die Verzögerung verursacht (zum Beispiel, weil sie notwendige Informationen nicht rechtzeitig geliefert hat)? Die Gründe für die Verzögerung sind für das Gericht wichtig.

Schwere des ursprünglichen Verstoßes

Das Gericht betrachtet auch, wie schwerwiegend der ursprüngliche Verkehrsverstoß war, für den das Fahrverbot verhängt wurde. War es ein sehr gefährlicher Verstoß oder eher ein weniger schwerwiegender? Die Schwere der Tat spielt eine Rolle dabei, ob das Fahrverbot trotz der Verzögerung noch verhältnismäßig erscheint.

Verhalten nach dem Verstoß

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie sich die betroffene Person nach der Tat verhalten hat. Gab es seitdem weitere Verkehrsverstöße? Hat die Person versucht, ihre Einstellung im Straßenverkehr zu ändern? Dieses Verhalten kann die Entscheidung des Gerichts beeinflussen.

Sinn und Verhältnismäßigkeit des Fahrverbots

Das Gericht fragt sich schließlich, ob das Fahrverbot nach der langen Zeit überhaupt noch seinen Zweck erfüllt. Ein Fahrverbot soll ja zum Beispiel dazu dienen, den Betroffenen zu erziehen oder die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wenn seit der Tat sehr viel Zeit vergangen ist, prüft das Gericht, ob das Fahrverbot jetzt noch verhältnismäßig ist – also ob es trotz der Verzögerung noch eine faire und sinnvolle Maßnahme ist im Vergleich zum ursprünglichen Verstoß und der aktuellen Situation.

Gerichte haben bei dieser Entscheidung einen gewissen Spielraum. Sie wägen all diese verschiedenen Faktoren gegeneinander ab, um im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Aufhebung des Fahrverbots gerechtfertigt ist.


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Kann ich selbst etwas tun, um eine Verfahrensverzögerung zu vermeiden oder zu verkürzen?

Ein Gerichts- oder Behördenverfahren kann sich manchmal über längere Zeit hinziehen. Ob Sie selbst direkt Einfluss auf die Dauer nehmen können, ist oft nur in begrenztem Umfang möglich. Die meiste Zeit, die ein Verfahren in Anspruch nimmt, liegt außerhalb Ihrer direkten Kontrolle.

Dennoch gibt es Schritte, die Sie unternehmen können, um Verzögerungen zu vermeiden, die möglicherweise durch fehlende oder späte Informationen entstehen. Dazu gehört vor allem, schnell auf alle Schreiben und Anfragen des Gerichts oder der Behörde zu reagieren. Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, bestimmte Unterlagen einzureichen oder Fragen zu beantworten, ist es wichtig, dies innerhalb der genannten Fristen zu tun.

Auch das vollständige und sorgfältige Bereitstellen aller benötigten Informationen und Unterlagen kann helfen. Wenn das Gericht oder die Behörde alle notwendigen Fakten zügig erhält, kann die Prüfung schneller voranschreiten. Unvollständige Angaben oder Nachfragen führen oft zu zusätzlichen Wartezeiten. Auch aktuelle Kontaktdaten sicherzustellen, damit Post Sie schnell erreicht, ist hilfreich.

Viele Faktoren, die zu Verzögerungen führen können, liegen jedoch nicht in Ihrer Hand. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitsbelastung der Gerichte oder Behörden, die Komplexität des Falles selbst (wenn zum Beispiel viele Zeugen gehört oder Gutachten eingeholt werden müssen) oder auch das Verhalten anderer beteiligter Personen im Verfahren. Rechtliche Verfahren folgen bestimmten Abläufen und Regeln, die Zeit brauchen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie können durch schnelle und vollständige Kooperation bei Anfragen dazu beitragen, Verzögerungen zu vermeiden, die durch mangelnde Mitarbeit entstehen könnten. Aber der Großteil der Verfahrensdauer wird durch Umstände bestimmt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Nicht jede Verzögerung lässt sich verhindern.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine gerichtliche Anordnung, die dem Betroffenen für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Es dient vor allem einer erzieherischen Funktion, um den Verkehrsteilnehmer für sein Fehlverhalten zu sensibilisieren und zukünftig verkehrsgerechteres Verhalten zu fördern. Ein Fahrverbot kann neben einer Geldbuße bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr verhängt werden (vgl. § 25 StVG). In dem geschilderten Fall wurde das Fahrverbot aufgehoben, weil die Sanktion nach langer Verfahrensverzögerung ihren erzieherischen Zweck verlor.


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Erhebliche Verfahrensverzögerung

Eine erhebliche Verfahrensverzögerung liegt vor, wenn sich ein gerichtliches Verfahren ungewöhnlich lange hinzieht und diese Verzögerung nicht durch die Komplexität des Falls oder das Verhalten der Beteiligten gerechtfertigt ist. Dabei bedeutet „erheblich“, dass die Wartezeit das übliche Maß deutlich übersteigt und die Verfahrensbeteiligten dadurch unzumutbar belastet werden. Rechtlich ist der Schutz vor solchen Verzögerungen Teil des fairen Verfahrens nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip. Im Beispiel konnte das Gericht trotz Verzögerung die Hauptsache entscheiden, berücksichtigte aber die lange, nicht vom Betroffenen verursachte Verzögerung zur Aufhebung des Fahrverbots.


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Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem übergeordneten Gericht überprüft werden können. Ziel ist es, Rechtsfehler der erstinstanzlichen Entscheidung festzustellen und gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. § 79 OWiG). Allerdings darf die Beschwerde nur innerhalb bestimmter Fristen und unter Einhaltung formaler Vorgaben begründet werden. Im beschriebenen Fall wurde die Rechtsbeschwerde zwar verworfen, das Rechtsbeschwerdegericht hatte dennoch die Pflicht, wegen später Verfahrensverzögerung von Amts wegen tätig zu werden.


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Amtsermittlungspflicht

Die Amtsermittlungspflicht bedeutet, dass das Gericht verpflichtet ist, den Sachverhalt von sich aus vollständig aufzuklären, auch wenn einzelne Umstände nicht ausdrücklich von den Verfahrensbeteiligten vorgetragen werden (vgl. § 244 StPO). Besonders wichtig ist diese Pflicht bei späten Verzögerungen: Das Rechtsbeschwerdegericht muss Verzögerungen selbst prüfen und bei erheblichen Verzögerungen Maßnahmen ergreifen, wenn der Betroffene sie nicht rechtzeitig rügen konnte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verfahrensdauer angemessen bleibt und das Verfahren fair bleibt, auch wenn der Betroffene keine eigenen Einwendungen mehr vorbringen kann.


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Erzieherische Funktion des Fahrverbots

Das Fahrverbot hat vor allem eine erzieherische Funktion, das heißt, es soll dem Betroffenen die Folgen seines Fehlverhaltens vor Augen führen und ihn abschrecken, zukünftig keine Verkehrsverstöße mehr zu begehen. Dieses Ziel wird erreicht, weil das Fahrverbot als unmittelbare Konsequenz zum Fehlverhalten wirkt – es soll einen „Denkzettel“ setzen. Wenn aber zwischen dem Verkehrsverstoß und der Vollstreckung des Fahrverbots viele Jahre liegen, verliert der „Denkzettel“-Effekt seine Wirkung, da die Verbindung zwischen Tat und Strafe nicht mehr wahrgenommen wird. Insofern hat die erzieherische Funktion einen engen zeitlichen Bezug zur Tat.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 25 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Regelt das Fahrverbot als administrative Nebenfolge von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit dem Ziel der Erziehung und Verhaltensänderung der Betroffenen. Das Fahrverbot dient primär der Verkehrserziehung und soll als Denkzettel für zukünftiges rechtstreues Verhalten wirken. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die erzieherische Funktion des Fahrverbots entfällt, wenn zwischen Tat und Fahrverbot eine erhebliche Zeit vergeht und der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat.
  • Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip: Garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf ein faires Verfahren; das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet den Staat zu einem rechtmäßigen und zügigen Verfahren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst auch den Schutz vor unangemessenen Verfahrensverzögerungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils, sodass der Betroffene durch die erhebliche Verzögerung nicht benachteiligt wird.
  • § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG in Verbindung mit § 349 Abs. 2 StPO: Regelt die Prüfung der Rechtsbeschwerde bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch das Rechtsbeschwerdegericht; es darf unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel verwerfen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die Rechtsbeschwerde gegen die eigentliche Verurteilung abgewiesen wurde, konnte das Rechtsbeschwerdegericht dennoch aufgrund anderer Rechtsüberlegungen – hier der Verfahrensverzögerung – das Fahrverbot aufheben.
  • Amtsermittlungspflicht des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verzögerungen im Rechtsbeschwerdeverfahren: Das Gericht muss von Amts wegen Verzögerungen im Verfahren prüfen, wenn der Betroffene diese wegen Fristablaufes nicht rügen kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die erhebliche Verzögerung erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintrat, musste das OLG Dresden diese Verzögerung von Amts wegen berücksichtigen und daraufhin das Fahrverbot aufheben.
  • § 473 Abs. 4 StPO i.V.m. § 46 OWiG (Kostenentscheidung): Ermöglicht eine flexible Kostenverteilung bei Teilerfolgen im Verfahren, wobei die Kosten dem Erfolg entsprechend aufgeteilt werden können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund des Teilerfolgs des Betroffenen durch die Aufhebung des Fahrverbots wurde die Kostenlast angemessen geteilt, um eine gerechte finanzielle Belastung sicherzustellen.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (allgemeiner Rechtsgrundsatz): Jede staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein; Maßnahmen dürfen nicht über das zur Erreichung eines legitimen Zwecks Notwendige hinausgehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fortgeltung des Fahrverbots nach langer Verzögerung ohne weiteren Verstoß war unverhältnismäßig, da die Sanktion ihren Erziehungszweck verloren hatte und daher gelockert werden musste.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Dresden – Az.: ORbs 24 SsBs 192/24 – Beschluss vom 20.01.2025


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