AG Landstuhl, Az.: 2 OWi 4286 Js 14527/15, Urteil vom 22.02.2016 1. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 50, jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht bezahlt wird. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Angewendete […]