Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 05.06.2017 in Siegen auf der Freudenberger Straße, Höhe Trupbach, in Fahrtrichtung Siegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels Lasermessverfahren-RIEGL FG21-P. Nachfolgende Fehler können u.a. bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P auftreten. Diese Fehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung (also einem durch Regelungen vereinheitlichten technischen Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen […]