Das Gericht lehnte den Antrag einer Frau ab, die im Eilrechtsschutzverfahren die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragt hatte. Sie argumentierte, immer noch Inhaberin einer Fahrerlaubnis zu sein, obwohl sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Das Gericht befand jedoch, dass sie die Dringlichkeit eines Ersatzführerscheins nicht glaubhaft machen konnte, und wies darauf hin, dass keine Beweise für den Entzug ihrer Fahrerlaubnis gefunden wurden. Dennoch fehlte es an einer besonderen Eilbedürftigkeit für die sofortige Ausstellung eines Ersatzführerscheins. […]