AG Zeitz, Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18 Beschluss vom 27.02.2018 In der Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeit wird gegen die Betroffene wegen fahrlässigen mehr als 4-monatigen bis zu 8-monatigen Unterlassens der Vorführung des von ihr gehaltenen PKWs zur Hauptuntersuchung eine Geldbuße von € 25,- festgesetzt. Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Angewandte Vorschriften: §§ 29 Abs.1 S.1, § 69 Abs.2 Nr.14 StVZO, 24 StVG, 46 OWiG, 465 StPO, BKat Nr.186.2.2. Gründe Die Betroffene […]