VG Bayreuth – Az.: B 1 S 20.384 – Beschluss vom 14.05.2020 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 6.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T. Entsprechend einer Mitteilung der Grenzpolizeiinspektion … an den Antragsgegner vom 21. […]