Während der Fahrt mit einem Fahrzeug darf ein Mobilfunktelefon überhaupt nicht bedient werden, auch nicht um einen Anrufer „wegzudrücken“. Das Wegdrücken eines Anrufers stellt nach Ansicht des OLG Köln ebenfalls eine verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung dar, die mit 40 Euro und einem Punkt geahndet wird (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012, Az: III 1 RBs 39/10). Der Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Eine verbotswidrige Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das […]