Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 19.448 – Beschluss vom 11.03.2019 I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, AM und L. Nach einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt am 9. September 2017 (BAK um 13:22 Uhr: 1,23 […]