Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 18.832 – Beschluss vom 08.11.2018 I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L einschließlich Unterklassen. Einer polizeilichen Mitteilung vom 28. Dezember 2015 zufolge hat ein Verkehrsteilnehmer beobachtet, wie die Antragstellerin am […]