AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 265 Js 881/22 – 62/22 – Urteil vom 11.08.2022 Der Betroffene wird wegen der im Bußgeldbescheid der Stadt Dortmund vom 14.04.2022 genannten Tat zu einer Geldbuße von 600,00 EUR verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 30,00 EUR jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dem […]