AG Lübeck – Az.: 65 OWi 2/19 – Beschluss vom 29.05.2019 In dem Bußgeldverfahren gegen wegen Verkehrs-OWi wird dem Betroffenen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck vom 12.11.2018 gewährt, (§§ 52 II OWiG, 44, 45, 473 VII StPO). Der Antrag auf Beiordnung der Herrn Rechtsanwalts, ihn als notwendigen Verteidiger beizuordnen, wird zurückgewiesen. Gründe Der Betroffene war unverschuldet daran gehindert, rechtzeitig […]